Warum das Pilnacek-Verfahren jetzt von der Staatsanwaltschaft Krems nach Eisenstadt wandert
Als längst überfälligen Schritt bezeichnet die FPÖ, die auch einen Untersuchungsausschuss zum Tod des vormaligen Sektionschefs beantragen wird, die nun beschlossene Verlagerung des Verfahrens.
Wien – Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien hat der Staatsanwaltschaft Krems das Ermittlungsverfahren zum Tod des ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek entzogen. Es wird an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen, „um das Vertrauen in die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit bei der Führung des Ermittlungsverfahrens zu gewährleisten“.
Losgelöst von Polizei NÖ
An die Staatsanwaltschaft Eisenstadt sei das Verfahren auch deshalb übergeben worden, weil diese vom niederösterreichischen Polizeiapparat losgelöst sei, erklärte ein Sprecher der OStA. Schließlich habe es in der Vergangenheit auch Vorwürfe gegen zwei Polizeibeamte gegeben. Mit der Übertragung sage man aber nicht, dass die Staatsanwaltschaft Krems befangen sei. Als Oberbehörde könne die OStA Verfahren bereits delegieren, wenn bloß der Anschein einer Befangenheit bestehe. Dieser habe sich in der Diskussion ergeben und zugespitzt.
FPÖ setzt auf U-Ausschuss
Die Freiheitlichen begrüßten den aus ihrer Sicht „längst überfälligen Schritt". Denn mit dem ursprünglichen Auftrag an die Staatsanwaltschaft Krems habe man “den Bock zum Gärtner" gemacht, kritisierte Generalsekretär Christian Hafenecker und zeigte sich überzeugt, dass die Ankündigung der FPÖ, einen Untersuchungsausschuss zu dieser Causa einzusetzen, "Bewegung in die Sache gebracht" habe.
Tod im Oktober 2023
Die Leiche des ehemaligen Sektionschefs war am 20. Oktober 2023 bei Krems aufgefunden worden. Von polizeilicher Seite waren die Ermittlungen vom Landeskriminalamt Niederösterreich geführt worden. Die Staatsanwaltschaft Krems schloss Fremdverschulden auch auf Basis eines Gutachtens aus.
Zweifel daran wurden vom ehemaligen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz geäußert. Seine herbe Kritik an den Ermittlungen untermauerte Pilz mit zwei von ihm in Auftrag gegebenen gerichtsmedizinischen Gutachten, die auf Basis des Obduktionsberichts aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems erstellt wurden.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat daraufhin die Prüfung einer Fortführung der Ermittlungen zum Tod des ehemaligen Sektionschefs in einer entsprechenden Weisung an die Staatsanwaltschaft Krems angeordnet. (TT, APA)
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