Atomkraftwerk Paks in Ungarn: Gericht gibt Österreichs Klage recht
Schlappe für die EU-Kommission nach Berufung durch Österreich. Greenpeace spricht von einem „historischen Erfolg“, auch Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) zeigte sich erfreut.
Luxemburg, Wien – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag zugunsten Österreichs entschieden. Österreich hatte gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt, Staatsbeihilfen für das ungarische Atomkraftwerk Paks II zu genehmigen. Der Gerichtshof erklärte den Beschluss der Kommission über die Genehmigung der Beihilfen Ungarns für den Bau von zwei Kernreaktoren am Standort des Atomkraftwerks Paks für nichtig.
Der EuGH erklärte, Österreich habe zu Recht argumentiert, dass die Kommission hätte prüfen müssen, ob die Direktvergabe des Auftrags für den Bau der zwei neuen Kernreaktoren an ein russisches Unternehmen mit den vergaberechtlichen Vorschriften der Union vereinbar sei.
Budapest gibt sich unbeeindruckt
Die ungarische Regierung erklärte, der Bau der Reaktoren werde fortgesetzt und beschleunigt. Die Bauarbeitenwürden durch das Urteil „keineswegs eingeschränkt oder gebremst". Vielmehr „haben wir in jüngster Zeit das Projekt beschleunigt", betonte Außenminister Péter Szijjártó am Donnerstag in Budapest nach einem Treffen mit Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS). Der Außenminister betonte weiter, dass sich das Urteil gegen die EU-Kommission und nicht gegen Ungarn richte.
Das Atomkraftwerk Paks
Paks ist das einzige Atomkraftwerk in Ungarn. Es liegt etwa 110 Kilometer südlich der Hauptstadt Budapest und 250 Kilometer von Wien entfernt. Mit seinen vier Kernreaktoren produziert das AKW rund die Hälfte des in Ungarn erzeugten Stroms. 2014 vereinbarte Ungarn mit Russland, die vier Reaktoren um zwei Blöcke zu erweitern. Nach Angaben von Außenminister Peter Szijjártó gehen die beiden neuen Reaktoren von Paks II Anfang des kommenden Jahrzehnts ans Netz.
Das Gericht der Europäischen Union hatte die österreichische Klage gegen staatliche Beihilfen Ungarns für zwei neue Kernreaktoren des Atomkraftwerks Paks im November 2022 abgewiesen. Österreich hatte unter anderem geltend gemacht, dass ein Vergabeverfahren für Paks II hätte durchgeführt werden müssen und dass die Beihilfen zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Bundesregierung ging daraufhin gegen das Urteil rechtlich vor. Der Gerichtshof hob nun das Urteil des Gerichts auf und erklärte den Genehmigungsbeschluss der Kommission für nichtig.
Die EU-Kommission hatte die Investitionsbeihilfe 2017 genehmigt, die Ungarn dem staatlichen Unternehmen MVM für die Entwicklung von zwei neuen Kernreaktoren am Standort des Atomkraftwerks Paks zu gewähren beabsichtigte. Diese neuen Reaktoren sollten sukzessive die vier vorhandenen Reaktoren ersetzen. Mit dem Bau der neuen Reaktoren wurde in unmittelbarer Vergabe die russische Gesellschaft „Nizhny Novgorod Engineering" beauftragt, gemäß einem Abkommen zwischen Russland und Ungarn über die Zusammenarbeit bei Atomenergie. In diesem Abkommen verpflichtete sich Russland, Ungarn ein staatliches Darlehen zur Finanzierung der neuen Reaktoren zu gewähren.
Freude in Österreich
Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig (ÖVP) bezeichnete die EuGH-Entscheidung als „erfreulich". „Das Urteil sendet ein starkes Signal für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und fairen Wettbewerb in der EU", erklärte der Minister in einer Stellungnahme.
Grünen-Klubobfrau Leonore Gewessler sprach ebenfalls von einem guten Signal. „Der EuGH hat Orbáns Atomträumen den Stecker gezogen: Milliarden für ein gefährliches AKW – ohne Ausschreibung direkt nach Russland – wurden gestoppt", erklärte sie in einer Stellungnahme. „Österreich hat geklagt, Verantwortung für Europa getragen und gewonnen. Ein gutes Signal für den ganzen Kontinent."
Auch andere Atom-Beihilfen prüfen
Greenpeace bezeichnete das EuGH-Urteil als „historischen Erfolg". Die Umweltschutzorganisation forderte die EU-Kommission in einer Aussendung auf, die Entscheidung schnellstmöglich umzusetzen, die Genehmigung der Förderungen zurückzunehmen und auch andere Atom-Beihilfen kritisch zu prüfen. Klima- und Energieexperte Marc Dengler erklärte, Paks II würde Ungarn „für Jahrzehnte an riskante und überteuerte Atomtechnologie fesseln und damit auch Österreich gefährden."
Die Umweltorganisation Global 2000 sieht einen möglichen Präzedenzfall für die Missachtung von Vergaberecht bei AKW. Ähnliches müsse auch für ähnlich gelagerte Fälle gelten. „Aktuell versucht etwa Polen das erste AKW des Landes direkt an das US-Unternehmen Westinghouse zu vergeben. Beide Fälle stellen den Wettbewerb und das Vergaberecht im gemeinsamen Markt in Frage", sagte Patricia Lorenz, Anti-Atom-Sprecherin bei Global 2000, in einer Stellungnahme. (TT, APA)
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