Prozess im Oktober

Hass-Postings auf Facebook: Wiener Imam muss vor Gericht

Muslime am Weg zum Freitagsgebet in eine Moschee in Wien-Floridsdorf. Der angeklagte Imam predigte in einer Moschee in Meidling und postete Gebete auf Facebook.
© APA/Techt

Über 3000 Follower auf Facebook lasen die „Gebete“ eines islamischen Wiener Predigers, in denen er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Hass gegen Juden schürte.

Wien – Nach dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 hat ein damals in einer Moschee in Wien-Meidling tätiger Imam auf Facebook öffentlich zum Hass gegen Juden ausgerufen. So sieht es die Staatsanwaltschaft Wien, die den 61-Jährigen im Zusammenhang mit zwei von ihm abgesetzten Postings wegen Verhetzung angeklagt hat. Der Prozess am Wiener Landesgericht ist für 8. Oktober angesetzt.

Moschee nahe großer Wohnanlage

Der seinerzeitige Imam der Assalam-Moschee, die großteils von Menschen mit ägyptischen Wurzeln besucht wird, hatte nach Bekanntwerden seiner antisemitischen Ausfälle seine Funktionen in der Arabischen Kultusgemeinde zurückgelegt.

Inkriminiert sind zwei Postings, die über 3000 Follower zu lesen bekamen. „Oh Gott, bestrafe die kriminellen Zionisten und deren Unterstützer und zerstreue sie. Oh Gott, zähle sie und töte sie alle und lass keinen einzigen von ihnen übrig“, tönte er.

Im zweiten, deutlich längeren Beitrag verbreitete er unter anderem: „Oh Gott, stärke die Mudschaheddin in Gaza, lenke ihre Pfeile, mache ihre Schritte sicher, stärke ihre Herzen und erschrecke die Herzen der Juden, der Besatzer, und verwandle Gaza und ganz Palästina zu einem Friedhof für die Juden und diejenigen, die sie unterstützen und mit ihnen kämpfen."

Islamische Glaubensgemeinschaft distanzierte sich

Nach Bekanntwerden der Postings hatte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) diese Passagen als "inakzeptable Reaktion auf den Nahostkonflikt" bezeichnet. Über den Angeklagten wurde bis auf Widerruf ein Tätigkeitsverbot verhängt. Die Möglichkeit eines Ausschlusses gebe es nur bei rechtskräftiger Verurteilung mit einer Haftstrafe von über einem Jahr, hieß es damals seitens der IGGÖ. (TT, APA)