Keine Berufung möglich

Wurde zusammen mit Grasser verurteilt: Ex-Lobbyist Hochegger doch haftfähig

Der ehemalige Lobbyist wurde zu drei Jahren Haft – zwei davon bedingt – verurteilt.
© HELMUT FOHRINGER

Ein Gutachten habe ergeben, dass der Ex-Lobbyist nicht zu krank ist, um ins Gefägnis zu wandern. Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich.

Wien/Linz – Der in der Buwog-Affäre verurteilte Ex-Lobbyist Peter Hochegger ist doch fit genug, um seine Haftstrafe anzutreten. Das hat ein vom Oberlandesgericht Wien beauftragtes Gutachten ergeben, berichtet der Kurier in seiner Dienstagsausgabe. Hochegger könne nicht mehr gegen diese Entscheidung vorgehen. Zunächst habe Hochegger noch Haftaufschub wegen eines Hüftleidens erhalten.

Während Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser seine Strafhaft im Sommer bereits angetreten hat, hatten die Ex-Lobbyisten Walter Meischberger und Hochegger medizinische Gründe geltend gemacht, die gegen eine Haft sprechen sollen. Eine Entscheidung zu Meischbergers Vorbringen steht offenbar noch aus.

Grasser wurde im Buwog-Prozess und in der Causa Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte zu vier Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu 3,5 Jahren. Der frühere Lobbyist Hochegger wurde zu 3 Jahren - davon 2 Jahre bedingt - verurteilt. (APA)

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