Debatte um Gleichbehandlung
Warum die Höchstrichter über den Pferdeschwanz urteilen müssen
Österreichische Soldatin im Feld. Zusammengebunden/geflochten sind lange Haare erlaubt, nicht aber bei Männern.
© Bundesheer/Giessauf
Die Beschwerde eines Vorarlberger Soldaten könnte den Frisurenerlass des Bundesheers kippen. Die Entscheidung am Verfassungsgerichtshof fällt demnächst.
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