Debatte um Gleichbehandlung

Warum die Höchstrichter über den Pferdeschwanz urteilen müssen

Österreichische Soldatin im Feld. Zusammengebunden/geflochten sind lange Haare erlaubt, nicht aber bei Männern.
© Bundesheer/Giessauf

Die Beschwerde eines Vorarlberger Soldaten könnte den Frisurenerlass des Bundesheers kippen. Die Entscheidung am Verfassungsgerichtshof fällt demnächst.