Risse auf Almen
Neues Gutachten: Nicht nur Bauern müssen bei Gefahr durch den Wolf handeln, sondern auch Behörden
Eine Abschussverordnung zu erlassen und darauf zu hoffen, dass sich die Gefahr Wolf so aus dem Weg räumen lässt, ist laut Gutachten keine dafür geeignete Maßnahme.
© Christian Charisius
Wenn eine konkrete Gefahr für Weidetiere besteht, muss die Bezirkshauptmannschaft einschreiten. Das sagt ein Wiener Jurist und Tierschutzexperte in einem neuen Gutachten. Tierschutz Austria pocht weiterhin auf Herdenschutz statt Abschüssen.