Strafdrohung von bis zu 1000 Euro

Schulschwänzen soll ab kommendem Schuljahr spürbar teurer bestraft werden

Laut eines Gesetzesentwurfs soll Schulschwänzen (Symbolbild) künftig härter bestraft werden.
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Bildungsminister Christoph Wiederkehr will, was er schon einst als Wiener Stadtrat gefordert hat, umsetzen: Schulschwänzen soll empfindlich bestraft werden.

Wien - Verletzungen der Schulpflicht können künftig mit höheren Strafen geahndet werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) bis 31. Oktober in Begutachtung geschickt hat. Konkret soll die Strafdrohung ab 1. September 2026 von 110 bis 440 Euro auf 150 bis 1000 Euro steigen. Wiederkehr forderte dies einst bereits als Wiener Stadtrat. Damals reagierte sein Vorgänger Martin Polaschek (ÖVP) ablehnend gegen Wiederkehrs Vorschlag.

Enthalten ist die Gesetzesbestimmung in jenen Regelungen, die unter anderem auch die verpflichtende Suspendierungsbegleitung sowie die verpflichtenden Perspektivengespräche für potenzielle Schulabbrecher festlegen. Dort können Eltern, die die Teilnahme an diesen Maßnahmen verweigern, im Extremfall mit Geldstrafen von 150 bis 1000 Euro belegt werden.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) präsentierte die Pläne der Regierung.
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Zuerst Verwarnung, dann Strafe

Unverändert bleiben soll dagegen das Procedere bei Schulpflichtverletzungen. Zunächst sollen Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand über Verwarnungen oder Vereinbarungen mit dem Schüler sowie dessen Erziehungsberechtigten versuchen, das Schwänzen abzustellen. Wenn nötig, sind auch Schülerberater sowie Schulpsychologen bzw. Schulsozialarbeiterinnen einzubinden. Nutzt dies alles nichts oder überschreitet die Schulpflichtverletzung drei Tage, dann sind die Verstöße bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Diese muss dann das Verfahren abwickeln und die Strafe verhängen. Gleich bleibt außerdem die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen, falls die verhängte Buße uneinbringlich ist.

FPÖ für Kürzung der Sozialleistungen

Die FPÖ plädiert statt Geldstrafen für eine Kürzung von Sozialleistungen bei Schulschwänzen bzw. anderen Disziplinarvergehen. Wenn man den Stift bei der Familienbeihilfe oder anderen Transferleistungen ansetze, werde Schülern wie Eltern demonstriert, dass das eigene Handeln auch nachhaltige Konsequenzen mit sich bringt, so Bildungssprecher Hermann Brückl. (APA, TT)