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Amtsmissbrauch-Vorwurf gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger: Angeklagte nehmen Diversion an

Beschuldigt: ÖVP-Klubchef August Wöginger muss auf der Anklagebank Platz nehmen.
© HELMUT FOHRINGER

Im Prozess gegen den ÖVP-Klubobmann und zwei weitere Angeklagte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt stimmte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WkStA) am ersten Prozesstag gegen Mittag einer Diversion zu. Die Angeklagten nahmen dies an.

Linz – Im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt kommt für das Schöffengericht im Landesgericht Linz eine Diversion „gerade noch in Betracht“. Die Vorsitzende schlug Geldbußen von 17.000 Euro für den Erstangeklagten, 22.000 Euro für den Zweitangeklagten und 44.000 Euro für Wöginger vor. Zudem soll jeder einen symbolischen Betrag von 500 Euro an die nicht zum Zug gekommene Kandidatin leisten. Die Angeklagten nahmen dies an.

Das Verfahren ist nun auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Sollten die Angeklagten die Geldbeträge binnen zwei Wochen leisten und kein Einspruch gegen die Diversion erhoben werden, wird das Verfahren rechtskräftig eingestellt und sie sind nicht vorbestraft. Auch wenn die WKStA einer Diversion vorerst zugestimmt hat, steht fest, dass sie am Dienstag keine Entscheidung über einen Einspruch treffen wird, denn sie sei weisungs- und berichtspflichtig, wie ihr Sprecher Journalisten erklärte. (APA)

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