Bedingte Strafe

Nehammer mit dem Köpfen bedroht: Jugendlicher kam glimpflich davon

Der Prozess gegen einen Jugendlichen am Wiener Straflandesgericht ging am Freitag rasch zu Ende.
© APA/GEORG HOCHMUTH

Das Urteil wegen gefährlicher Drohung, terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ist bereits rechtskräftig. Der Angeklagte beteuerte, er habe jetzt keine Zeit mehr für Social Media.

Glimpflich ist ein 17-Jähriger am Freitag am Wiener Landesgericht nach einer Todesdrohung gegen Ex-Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) davon gekommen. Er hatte vergangenen August unter Verweis auf die radikale Terrormiliz IS dem damaligen Regierungschef via Instagram in holprigem Deutsch ausgerichtet, er werde „Sie und ebenso die anderen Kanzlern (sic) köpfen/bestrafen kommen“. Dafür und fürs Verbreiten von IS-Propaganda setzte es eine Bewährungsstrafe.

Bisher unbescholten

Ein Schöffensenat verhängte über den bisher unbescholtenen 17-Jährigen wegen gefährlicher Drohung, terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sechs Monate bedingt. Bewährungshilfe wurde angeordnet. Dem Jugendlichen wurde auch das Durchlaufen eines Deradikalisierungsprogramms bei der Beratungsstelle Extremismus auferlegt. Er war mit allem einverstanden, auch der Staatsanwalt hatte keine Einwände. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Der damalige Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bekam letzten Sommer via Instagram die geballte Wut eines Jugendlichen ab.
© APA/Techt

Laut Strafantrag war es dem tschetschenisch stämmigen Jugendlichen darauf angekommen, den damaligen Bundeskanzler in Furcht und Unruhe zu versetzen, als er für jedermann einsehbar auf seinem Instagram-Account eine Nachricht an Nehammer verfasste.

„Ich wollte brutalmöglich klingen“

„Das war dumm von mir. Es war komplett aus Wut“, räumte der Angeklagte ein. Danach schilderte er dem Gericht, die Polizei hätte Anfang August 2024 irrtümlich mit einer Lichtbildveröffentlichung nach ihm gefahndet, weil ihm die Beteiligung an einer Schlägerei unterstellt wurde. „Was kann der Nehammer dafür?“, wunderte sich der Richter. „Er kann gar nix dafür“, erwiderte der Angeklagte, „ich war doof. Das war dumm ausgedacht. Ich war nicht konzentriert, was ich genau eintippe.“ Er habe „brutalmöglich“ klingen wollen.

Über seinen Instagram-Account hatte der Jugendliche in Form sogenannter Storys auch radikalislamistische und den IS verherrlichende Inhalte verbreitet. Dazu gehörte eine in die Welt gesetzte „Nachricht an die österreichische Regierung sowie an alle anderen Ungläubigen“. Der Anwalt betonte, sein Mandant habe sich vom IS nicht aufgrund religiös-ideologischer Beweggründe angezogen gefühlt, sondern von Gewaltvideos, die in dessen Timeline gelandet seien.

Handy voller Gewaltvideos

Auf dem Handy des Burschen wurde nach seiner vorübergehenden Festnahme eine Fülle an IS-Propagandamaterial sichergestellt, darunter Hinrichtungsvideos und andere Gräueltaten der Terrormiliz. Damit sei es jetzt vorbei, versicherte der 17-Jährige am Ende der Verhandlung. Er wolle jetzt seine Lehre abschließen, befinde sich in einem Internat außerhalb von Wien und habe gar keine Zeit mehr für soziale Medien. (TT, APA)