Gut beraten bei allen rechtlichen Themen
Sowohl pflegebedürftige Menschen als auch deren Angehörige sind mit einer Reihe rechtlicher Fragen konfrontiert – von der Erbschaft bis zur Patientenverfügung. Mit professioneller Hilfe ist man dabei auf der sicheren Seite.
So schmerzhaft es auch sein mag: Für ältere Pflegebedürftige bekommt die Beschäftigung mit dem Tod und dessen Folgen mit der Zeit immer größeres Gewicht. Vielen ist die Selbstbestimmung darüber, was mit dem Erbe geschehen soll, ein besonderes Anliegen. Das Testament ist das zentrale Instrument, um festzulegen, wie das eigene Vermögen nach dem Tod aufgeteilt werden soll.
Da es strenge gesetzliche Vorgaben gibt, die beachtet werden müssen, empfiehlt sich in jedem Fall die Einbindung eines/r Notar:in. Klarheit in der Formulierung ist entscheidend, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu verhindern. Formale Fehler können auch zur Ungültigkeit des Testaments führen, was Streitigkeiten innerhalb der Familie nach sich ziehen kann – eine besonders tragische Situation, die im Vorfeld unbedingt vermieden werden sollte. Über alle Themen rund um gesetzliches Erbrecht, Pflichtteilansprüche, Erbverzicht oder Enterbung geben Notar:innen Auskunft.
„Das Erstellen einer Vorsorgevollmacht erfordert von Vollmachtgeber und der beratenden Person größte Sorgfalt.“
Oskar Platter, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg
Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch ein Verlassenschaftsverfahren vom Gericht eingeleitet, um das Vermögen der verstorbenen Person ordnungsgemäß auf die Erben zu übertragen. Notar:innen fungieren dabei als Gerichtskommissär:innen, die das Verfahren unparteiisch abwickeln und die Beteiligten über ihre Rechte, Pflichten und die notwendigen Schritte informieren. „Gemeinsam mit einem/r Notar:in können Sie ein Testament aufsetzen und dabei wichtige Fragen klären“, erläutert Oskar Platter, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg.
Die Vorsorgevollmacht ist ein weiteres wichtiges Dokument im Zusammenhang mit Pflegebedürftigen. Diese ermöglicht einer Person, im Voraus eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bestimmen, die im Falle der eigenen Handlungs- oder Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten Angelegenheiten für einen handeln können. Durch schwere Krankheiten, Demenz oder durch Unfälle verursachte Verletzungen können entsprechende Situationen entstehen. Eine Vorsorgevollmacht kann nur von Notar:innen, Rechtsanwält:innen oder vor einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden und muss schriftlich abgefasst sein. „Die bevollmächtigte Person kann in finanziellen Belangen, wie Bankgeschäften oder Immobilienverwaltung, Entscheidungen treffen“, sagt Platter. Andererseits betrifft die Vollmacht auch medizinische Entscheidungen gegenüber Ärzt:innen bezüglich Behandlungen und Operationen. Aber auch bei Alltagsangelegenheiten wie der Vertretung vor Behörden kommt die Vorsorgevollmacht zum Zug.
Selbstbestimmt entscheiden
Oft wird die Vorsorgevollmacht zusammen mit einer Patientenverfügung erstellt, um festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht sind und welche nicht. Beispielsweise bei Krebserkrankungen kann im Verlauf der Krankheit bei Patient:innen der Wunsch entstehen, dass bei weiterem Fortschreiten der Krankheit das Lebensende nicht durch Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden medizinischen Möglichkeiten hinausgezögert wird. Eine verbindliche Patientenverfügung muss im Voraus durch eine ärztliche Aufklärung unterstützt werden. Sie muss schriftlich, mit Datum versehen und in einem Notariat oder durch eine/n Rechtsanwält:in erstellt werden. Die verbindliche Patientenverfügung hat eine Gültigkeit von bis zu acht Jahren und kann anschließend verlängert werden. Sie ist für behandelnde Ärzt:innen verpflichtend.