Höchstgericht prüft

Bundesheer: Verfassungsgericht rüttelt am Langhaar-Verbot für Männer

Soldatin im Tarnanzug. Frauen beim Bundesheer dürfen ihre langen Haare gezopft oder mit einem Band zusammengehalten tragen. Männern ist das – noch – untersagt.
© Bundesheer/Giessauf

Männliche Soldaten könnten bald Pferdeschwanz tragen dürfen. Das Verteidigungsministerium bekommt Gelegenheit, vor dem Verfassungsgerichtshof eine Stellungnahme abzugeben.

Männliche Soldaten könnten vielleicht doch bald Pferdeschwanz tragen dürfen. Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mitteilte, hat man nach der Beschwerde eines Bediensteten aus Vorarlberg eine amtswegige Verordnungsprüfung eingeleitet. In der Begründung legen die Höchstrichter nahe, dass die Unterscheidung zwischen Männern und Frauen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen könnte.

Offizier ging zum Verfassungsgericht

Anlassfall ist ein Vorarlberger Offizier, der wegen seiner langen Haare eine Verwaltungsstrafe von 3000 Euro zu zahlen hatte. Der Verwaltungsgerichtshof setzte heuer die Strafe bloß auf 2200 Euro herab. Vor dem VfGH scheint der Mann bessere Chancen zu haben.

Einem Erlass zufolge müssen die Haare von Männern in Uniform kurz geschnitten sein, während es Soldatinnen gestattet ist, „lange Haare am Hinterkopf gezopft, mit einem Band zusammenzuhalten". Der Beschwerdeführer sieht in dieser unterschiedlichen Behandlung eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.

Mehrere Bedenken

Der VfGH hegt nun mehrere Bedenken. Denn die Verfassungsrichter vermuten, dass es sich eigentlich nicht um einen Erlass handle, sondern um eine Verordnung - und Verordnungen dürften nur aufgrund der Gesetze erlassen werden. Für die Bestimmungen über die Haartracht dürfte eine solche Grundlage fehlen. Auch dürfte die vorgeschriebene Kundmachung im Bundesgesetzblatt unterblieben sein, heißt es vom Verfassungsgerichtshof.

Grundrecht auf Privatleben verletzt?

Zudem gibt man zu bedenken, dass männliche Soldaten im Grundrecht auf Privatleben verletzt werden könnten. Es könnte zwar aus militärfachlichen Gründen gerechtfertigt sein, für alle Heeresangehörigen einen Kurzhaarschnitt vorzuschreiben. Doch gerade der Umstand, dass nur männliche Soldaten einen Kurzhaarschnitt haben müssen, könnte gegen die Annahme sprechen, dass die Bestimmungen über die Haartracht tatsächlich notwendig und verhältnismäßig seien.

Schließlich dürfte es keinen sachlichen Grund dafür geben, dass die Haartracht von Frauen und Männern im Bundesheer unterschiedlich geregelt sei. Insofern scheine diese Regelung auch gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen.

Im Zuge des nun eingeleiteten Verfahrens wird der Verteidigungsministerin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. (APA)

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