Nach Urteil des Höchstgerichts
Debatte um Anlegerhotels könnte beim Europäischen Gerichtshof landen
Wer ein Hotelapartment in einem Buy-to-let-Modell kauft, darf nicht selbst darin urlauben, sonst ist das ein illegaler Freizeitwohnsitz.
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Ein Tiroler Tourismusexperte kritisiert das brisante Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu den umstrittenen Investorenmodellen und verortet die Probleme um illegale Freizeitwohnsitze ganz woanders.