Nach Drogenkonsum

Teichtmeister muss weiter in forensisch-therapeutischem Zentrum bleiben

Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister (Li.) mit Anwalt Rudolf Mayer am Straflandesgericht Wien.
© APA/Schlager

Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister muss weiter im forensisch-therapeutischen Zentrum einer Wiener Justizanstalt bleiben. Er hatte beim Oktoberfest Kokain konsumiert.

Wien – Der am Münchner Oktoberfest beim Kokainkonsum erwischte frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister bleibt bis zu drei weitere Monate im forensisch-therapeutischen Zentrum einer Justizanstalt untergebracht.

Ein Richter hat auf Anraten eines Sachverständigen eine Krisenintervention angeordnet, um den 46-Jährigen mit einer entsprechenden Behandlung nachhaltig von seiner Suchtmittelergebenheit abzubringen. Diese darf bis längstens 28. Jänner dauern.

Bis dahin muss der Richter auf Grundlage eines Gutachtens entscheiden, ob Teichtmeister auf unbestimmte Zeit untergebracht werden muss oder das forensisch-therapeutische Zentrum unter entsprechenden Auflagen wieder verlassen darf.

Den Widerruf der bedingt nachgesehenen zweijährigen Freiheitsstrafe wegen Besitzes und Herstellung von Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen, muss er aber nicht fürchten.

Zu Drogenabstinenz verpflichtet

Die Suchtmittelergebenheit hatte bei Teichtmeisters Prozess insofern eine Rolle gespielt, als sie den gerichtlichen Feststellungen zufolge mitauslösend für die gesetzten Tathandlungen war.

Der Ex-Schauspieler war in seinem Prozess neben der zweijährigen Bewährungsstrafe infolge einer gutachterlich attestierten psychischen Störung zusätzlich zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt worden.

Die Maßnahme wurde ihm ebenfalls bedingt nachgesehen, aber mit etlichen Auflagen verknüpft. Vor allem wurde Teichtmeister per Weisung zu absoluter Drogenabstinenz verpflichtet.

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