Nach Todesfahrt von Mannheim: Angeklagtem droht lebenslange Haft
Nach der Amokfahrt von Mannheim am Rosenmontag steht ein 40-Jähriger aus Ludwigshafen am Freitag vor dem Landgericht Mannheim. Vorgesehen sind derzeit 13 Verhandlungstage. Zu einem Urteil könnte es im Dezember kommen.
Mannheim – Bei der Todesfahrt von Mannheim am 3. März diesen Jahres wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. Am Freitag muss sich der Angeklagte aus Ludwigshafen deshalb erstmals am Landgericht Mannheim verantworten. Insgesamt sind 13 Verhandlungstage vorgesehen. Der 40-Jährige bestätigte bereits beim Prozessauftakt in einer vom Anwalt verlesenen Erklärung den Tatverlauf.
Tat während „seelischer Krise“
Laut Verteidiger Uwe Kosmala habe sein Mandant ursprünglich die Amokfahrt in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm auf Höhe der Planken die Idee gekommen, die Tat jedoch in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Zu dieser Zeit habe der 40-Jährige sich in einer „seelischen Krise“ befunden. Er habe eine starke Wut und Selbstzweifel gefühlt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen, sagt der Verteidiger. „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet“, hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt.
Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem 40-jährigen Angeklagten keine Hinweise auf ein politisches Motiv.
Lebenslange Haft bei Verurteilung möglich
Dem Mann droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.
Der 40-Jährige hatte sich laut der Staatsanwaltschaft nach der Tat mit einer Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der Verdächtige wurde festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. (dpa, TT.com)
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