Nachweise bei Wildvögeln

Erste Vogelgrippe-Fälle gemeldet: Ab Montag gilt „erhöhtes Risiko“ auch in Tirol

Ganz Österreich wird zum Risikogebiet hochgestuft. Es gilt zwar keine Stallpflicht, aber das Geflügel muss vor Kontakt mit Wildvögeln bestmöglich geschützt werden.
© IMAGO/Christoph Hardt

Nach Kärnten und Niederösterreich wurden auch Fälle in Oberösterreich bestätigt, Österreich wird zum Risikogebiet erklärt. Die Landwirtschaftskammer Tirol appelliert an alle Geflügelbetriebe, Vorsichtsmaßnahmen genau zu beachten.

Innsbruck – Nach dem massiven Auftreten von Vogelgrippe-Fällen im Nachbarland Deutschland und ersten Nachweisen bei Wildvögeln in Kärnten, Nieder- und Oberösterreich wird Österreich ab Montag, den 3. November, als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ eingestuft. Das Gesundheitsministerium hat am Freitag eine entsprechende Kundmachung herausgegeben. Geflügel darf nicht mehr unter freiem Himmel gefüttert werden.

Nachweise bei Wildvögeln

Ende September wurden die ersten Nachweise der hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln in Kärnten gemeldet, seit Anfang Oktober auch in Niederösterreich. In Oberösterreich ist nun bei vier verendeten Schwänen in Enns die Vogelgrippe nachgewiesen worden, bestätigte die Landwirtschaftskammer Oberösterreich am Freitag. Mit der sogenannten Herbstmigration von Zugvögeln sei mit weiteren Ausbrüchen zu rechnen, hieß es weiter. Ab Montag gelte daher ein „erhöhtes Risiko“ für Vogelgrippe in Österreich.

Die Landwirtschaftskammer Tirol informierte per Aussendung Geflügelbetriebe bereits am Mittwoch über wichtige Hygienemaßnahmen.

Hygienemaßnahmen für Geflügelbetriebe

  • Kontakt zu Wildvögeln bestmöglich verhindern
  • Die Fütterung sollte ausschließlich im Stall erfolgen
  • Keine Verwendung von Oberflächenwasser für die Tränkung und bei unklaren Gesundheitsproblemen des Geflügels sofort eine tierärztliche Abklärung einleiten
  • Beim Betreten von Hühnerställen sind die Schuhe zu wechseln. Das Virus kann an den Schuhen haften und so in den Stall eingetragen werden
  • Tote Wildvögel nicht berühren. Wer im Freien unterwegs ist, sollte auch tote Wildvögel nicht einfach berühren. Tot aufgefundene, wildlebende Vögel sind beim zuständigen Amtstierarzt zu melden

Alle Details zur Biosicherheit bei Geflügel sind in einer Broschüre auf der LK Homepage unter Tier / Geflügel ersichtlich.

Es gilt zwar keine Stallpflicht, aber das Geflügel muss „bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln“, etwa durch Netze, geschützt werden, so die Vorgaben. Die Fütterung und Tränkung der Tiere hat im Stall oder unter einem Unterstand zu erfolgen. Beförderungsmittel, Ladeplätze und Geräte seien mit „besonderer Sorgfalt“ zu reinigen und zu desinfizieren. Wenn das Geflügel weniger frisst und trinkt, Hennen weniger Eier legen oder vermehrt Tiere sterben, ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren. (TT.com, APA)

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