Klage abgewiesen

Urteil mit Signalwirkung: Seilbahnbetreiber haftet nicht für Liftunfall

Eine Schleppliftfahrt am Neunerköpfle in Tannheim endete in einem Rechtsstreit.
© APA/Kerschbaummayr

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Klage eines deutschen Skifahrers gegen die Tannheimer Bergbahnen abgewiesen. Dieser hatte rund 20.000 Euro Schadenersatz gefordert.

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