Per Video zugeschaltet

U-Haft erneut verlängert: René Benko bleibt weiterhin in Innsbrucker Justizanstalt

Benko bleibt in U-Haft. Der zweite Strafprozess gegen ihn findet im Dezember statt.
© Daniel Liebl, Rita Falk

Benko war per Video zur Verhandlung in Wien zugeschaltet. Er bleibt bis mindestens Anfang Jänner in Untersuchungshaft. In einem Monat findet der zweite Strafprozess gegen ihn statt, dieses Mal sitzt auch seine Frau auf der Anklagebank.

Innsbruck – Das Straflandesgericht Wien hat die U-Haft gegen den Tiroler Investor René Benko um zwei weitere Monate bis 12. Jänner verlängert. Das Gericht gehe weiterhin von „dringendem“ Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr aus, heißt es in einer Aussendung am Montag.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Verteidigung gaben demnach keine Erklärung ab. Gegen den Beschluss könne binnen drei Tagen Beschwerde eingereicht werden. Benko nahm an der Verhandlung per Video aus der Justizanstalt Innsbruck teil.

Zwei Jahre Haft im ersten Prozess

Im Oktober wurde Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt. Nach Einsprüchen der WKStA und der Verteidigung ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Ein zweites Verfahren ist für den 10. und 16. Dezember ebenfalls in Innsbruck anberaumt. Dort wird Benko gemeinsam mit seiner Ehefrau auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Jänner in Untersuchungshaft – zuerst in Wien, seit Oktober in Innsbruck.

Darum geht es im zweiten Prozess:

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Bisher rund 300 Millionen Euro Schaden

Die WKStA ging zuletzt im Verfahrenskomplex rund um die Signa-Pleite mehr als einem Dutzend verschiedenen Sachverhaltssträngen nach. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch.

Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die Staatsanwaltschaft. (APA, TT.com)

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