Verfassungsschutz involviert

Syrischer „Foltergeneral“ in Wien angeklagt

In den Gefängnissen des Assad-Regimes wurden Regimekritiker brutal gefoltert. UNHCR-Mitarbeiter durchsuchten die Kerker nach Assads Fall.
© AFP/Amro

Zwei Vertreter des früheren Assad-Regimes in Syrien müssen sich in Österreich wegen schwerer Foltervorwürfe verantworten.

Wien – Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen zwei Vertreter des früheren Regimes von Präsident Bashar al-Assad in Syrien. Den Männern werden schwere Straftaten gegen Zivilisten in Haft vorgeworfen, unter anderem schwere Körperverletzung, geschlechtliche Nötigung und Folter, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Ziel der brutalen Straftaten sei gewesen, „die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern“. Der Ex-Brigadegeneral des Geheimdienstes und der Ex-Oberstleutnant der örtlichen Polizei der Stadt Raqqa leben seit 2015 in Österreich.

Der Brigadegeneral wurde vom österreichischen Verfassungsschutz in der geheimen Operation „White Milk“ 2015 ins Land geschmuggelt. Der als „Foltergeneral“ bezeichnete syrische Druse hatte laut Medienberichten bereits seit Längerem für den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad gearbeitet und war nach seiner Flucht aus Raqqa 2013 zunächst nach Frankreich geflohen. Von dort wurde er vom mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nach Österreich geschmuggelt. In weiterer Folge waren Vertreter des BVT dem syrischen Offizier sogar bei seinem Asylverfahren behilflich und bemühten sich, diesem zu einem Bleiberecht zu verhelfen.

Drei ehemalige Beamte des BVT bzw. einer des Bundesamts für Fremdenrecht und Asyl (BFA) wurden 2023 in einem Prozess wegen Amtsmissbrauchs rund um den Fall freigesprochen.

Die beiden Angeklagten, von denen sich einer in Untersuchungshaft befindet, waren laut Staatsanwaltschaft für die Festnahme, Inhaftierung und Einvernahme von Zivilpersonen verantwortlich. Sie sollen auch selbst tätlich geworden sein. Unter Anwendung von Folterwerkzeugen soll es dabei zu massiven Misshandlungen gekommen sein.

Bisher konnten 21 Opfer ausgeforscht werden, die sich „aufgrund der erlittenen Verletzungen mit teilweise schweren Dauerfolgen“ dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben. Das Strafmaß beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. (TT, APA)