Nach Vorfällen
Längenfeld verordnet rund um den Krampustag den höllischen Gesellen Kenn-Nummern
Krampusse, die am 4. und 5. Dezember in Längenfeld unterwegs sind, müssen sich bei der Gemeinde registrieren lassen und erhalten eine Nummer.
© Toni Zangerl
Im Vorjahr endete das Krampusgehen in Längenfeld mit einem Eklat und Diversion vor Gericht. Die Gemeinde hat nun reagiert und eine strenge Verordnung für den 4. und 5. Dezember beschlossen.