Nach Berufung

Fall um die Erpressung der Familie Schumacher wird neu aufgerollt

Seit seinem schweren Skiunfall 2013 wird Michael Schuhmacher von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Erpresser wollten private Videos und Fotos veröffentlichen.
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Nachdem sowohl die Nebenklägerin als auch die drei Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatten, steht das Trio nun erneut vor Gericht.

Wuppertal – Der Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher wird ab diesem Freitag am Wuppertaler Landgericht neu aufgerollt. Ziel der Familie Schumacher als Nebenkläger ist es, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54) nicht als Gehilfe, sondern als Mittäter zu einer höheren Strafe verurteilt wird.

Fünf Verhandlungstage sind bis Anfang Dezember angesetzt. Vorsitzender Richter ist in dem Prozess Markus Quantius, der Vizepräsident des Landgerichts. Für den ersten Verhandlungstag sind nach der Verlesung des Urteils des Amtsgerichts die Einlassungen der Angeklagten geplant. Zwei von ihnen hatten bereits in erster Instanz Geständnisse abgelegt, der dritte hatte geschwiegen.

15 Millionen Euro gefordert

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft seien 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.

Der frühere Formel-1-Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

Schuldspruch im Februar

Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein Sohn (31) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung und 1200 Euro Geldauflage. Der dritte Angeklagte, der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter der Familie, wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2400 Euro Geldauflage verurteilt.

„In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt“, hatte Corinna Schumacher zur Berufung der Familie im Februar mitgeteilt. Ihr Anwalt hatte als Vertreter der Nebenklage vier Jahre Haft für den Mann gefordert.

Zwei Geständnisse

Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. Für den dritten Angeklagten, den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher, hatte dessen Anwalt die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die sensiblen Daten nicht gestohlen. Diese seien schon weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.

Der Hauptangeklagte aus Wuppertal, zur Tatzeit Türsteher in Konstanz, hatte bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und eine Summe von 15 Millionen Euro gefordert. Mitschnitte der Anrufe waren im Gerichtssaal vorgespielt worden. Dabei bot der Erpresser der Familie an, seinen Hintermann zu verraten.

Bei seinem Geständnis hatte der Türsteher den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers belastet: Von ihm habe er die beiden Festplatten mit Bild- und Videomaterial bekommen. (APA)