Kampf gegen „Shrinkflation“: Handel muss geschrumpften Packungsinhalt kennzeichnen
Die Bundesregierung hat ein Gesetz gegen die „Shrinkflation“ beschlossen. Das soll versteckte Preiserhöhungen verhindern. Der Lebensmittelhandel übt massive Kritik.
Der Preis bleibt gleich oder steigt, und gleichzeitig schrumpft der Inhalt: Die „Shrinkflation“ verteuert Lebensmittel, ohne dass es der Kunde auf den ersten Blick merkt. Solche versteckten Preiserhöhungen im Lebensmittelhandel sollen nun erschwert und stärker geahndet werden. Die Bundesregierung hat sich auf ein entsprechendes Gesetz zur Bekämpfung der "Shrinkflation" geeinigt. Demnach müssen Lebensmittelhändler die Verringerung des Packungsinhalts bei gleichbleibendem Preis künftig 60 Tage lang kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 15.000 Euro.
Kleine Läden sind ausgenommen
Die Auszeichnungspflicht bei einer Verringerung des Packungsinhalts gilt für Unternehmen des Lebensmittel- und des Drogerieeinzelhandels. Die Kennzeichnung muss am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung angebracht werden, erklärte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). Ausgenommen sind kleine selbstständige Kaufleute, die fünf Filialen oder weniger betreiben. Sie können der Kennzeichnung mittels Aushang nachkommen, bei ihren Filialen unter 400 Quadratmetern entfällt die Verpflichtung.
Hattmannsdorfer sprach von einem "Anti-Mogelpackungs-Gesetz". Bei Verstößen soll es beim ersten Mal eine Beratung geben, beim zweiten Verstoß pro Produktvergehen Strafen in Höhe von 2500 Euro gedeckelt mit 10.000 Euro. Beim dritten Mal steigt die maximale Gesamtstrafhöhe auf 15.000 Euro.
Mindestgröße für Grundpreise
Zudem sollen mit einem weiteren Gesetz zur größeren Grundpreisauszeichnung die Preise für Konsumentinnen und Konsumenten besser vergleichbar werden. Demnach muss der Grundpreis mindestens halb so groß gekennzeichnet sein wie jener des Verkaufspreises. Damit mache man Schuss mit "Rabattmogeleien" von Lebensmittelkonzernen, sagte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ).
Kritik vom Handel
Das Gremium des Lebensmittelhandels in der WKÖ lehnt den Gesetzesentwurf "klar ab". Für den Handel bedeute die Kennzeichnungspflicht einen zusätzlichen Aufwand, obwohl man nicht Verursacher der "Shrinkflation" sei. Aus Sicht von Obmann Christian Prauchner müsste auf europäischer Ebene eine Kennzeichnungspflicht für Produzenten geben.
In die gleiche Kerbe schlägt der Handelsverband, Interessensvertretung von Handelsunternehmen. Die neue Kennzeichnungspflicht sei "nicht verursachergerecht, erhöht Kosten und belastet 140.000 Beschäftigte im Lebensmittelhandel", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Das Gesetz werde „die Preise in den Regalen nicht reduzieren, sondern zu mehr Bürokratie, mehr Personalaufwand und damit zu höheren Kosten führen“. Händler würden sich über die "Shrinkflation" genauso ärgern wie die Konsumenten, könnten aber nichts dafür. Auch Will fordert eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Hersteller, diese wäre "verursachergerecht und fair".
Lob von Foodwatch
Im Gegensatz dazu begrüßt die Konsumentenschutzorganisation foodwatch den Gesetzesvorschlag. Sie erinnert daran, dass eine gemeinsame Analyse mit der Preisvergleichs-Plattform preisrunter.at gezeigt habe, dass "mittlerweile fast alle Produktkategorien von Lebensmitteln betroffen sind - von Knabbergebäck über Gemüsekonserven bis hin zu Eiscreme". (APA)