„Russischer Ex-Agent“: Tiroler Kabarettistin Malarina wegen Klage von Egisto Ott vor Gericht
Es geht um die Bezeichnung „russischer Ex-Agent“, mit der die Kabarettistin einen Facebook-Beitrag geteilt hatte. Die Verhandlung wurde wegen Otts strafrechtlichem Verfahren auf unbestimmte Zeit vertagt.
Wien – Die Kabarettistin Malarina hat sich am Montag wegen übler Nachrede vor Gericht verantworten müssen. Auslöser war eine Privatanklage des ehemaligen Verfassungsschützers Egisto Ott. Der Grund ist ein von der in Innsbruck aufgewachsenen Kabarettistin verfasster Eintrag auf Social Media, wo sie Ott als „russischen Ex-Agenten“ bezeichnete. Für die Künstlerin war das eine „subsumierte überspitzte Formulierung“, wie sie vor Gericht darlegte.
Auf der Facebook-Profilseite teilte Malarina – anwaltlich vertreten von Maria Windhager – den Beitrag zur Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) 2019. Thema war die Sicherheitslage in Österreich. Dabei ging es auch um die Befragung Herbert Kickls im BVT-U-Ausschuss. Die „Vergesslichkeit“ des FPÖ-Politikers habe sie amüsant gefunden und den in dem Artikel nur am Rande erwähnten Ott als „russischen Ex-Agenten“ bezeichnet, weil er dort als möglicher Kandidat für den BVT gehandhabt wurde.
Thematik „überspitzt zusammengefasst“
„Das war keine strafrechtliche Einordnung“, sagte Malarina, die bürgerlich Marina Lacković heißt und neben Lisa Eckhart oder Toxische Pommes zu den weiblichen Shootingstars der österreichischen Kabarettszene zählt. Sie habe die Thematik „überspitzt zusammengefasst“, um den 7700 Leserinnen und Lesern ihrer Facebook-Seite zu erklären, von wem die Rede ist.
Im August hat Ott aber deshalb Privatanklage eingebracht. Er beantragte die Verurteilung von Lacković wegen übler Nachrede und fordert eine Entschädigung nach dem Mediengesetz sowie weiteren immateriellen Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro wegen Datenschutzverletzung.
Verhandlung vertagt
Die Verhandlung am Straflandesgericht musste am Montag allerdings auf unbestimmte Zeit vertagt werden, weil noch Zeugen geladen werden müssen und weil Richter Gerald Wagner zur Überprüfung, ob die Bezeichnung gerechtfertigt ist, den gesamten für das Medienrecht relevanten Teil des Strafaktes von Ott verlesen will.
Der ehemalige Chefinspektor des mittlerweile aufgelösten BVT muss sich nämlich am 22. Jänner vor Gericht verantworten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft Wien geheime nachrichtendienstliche Tätigkeit zulasten der Republik Österreich und Amtsmissbrauch vorgeworfen.
Offen ist in der Causa rund um die Kabarettistin noch ein Verfahren wegen eines im Juni von Ott begehrten Unterlassungsauftrages am Bezirksgericht, weil er sich in einem elektronischen Kommunikationsnetz in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. Allerdings hat Malarina den Beitrag auf Facebook bereits gelöscht. (APA)