Republik haftete für Kosten
Tiroler bekämpfte erfolgreich Strafe wegen Halten von Handy bei der Fahrt
Ein Tiroler BMW-Lenker wollte sein Handy nur wieder korrekt in die Ladestation legen – und wurde bestraft.
© IMAGO/Daniel Scharinger
Zu einer Amtshaftung der Republik führte ein Fall aus dem Straßenverkehr. Ein Tiroler war wegen des Haltens seines Handys bei Fahrt bestraft worden. Strafbar ist dies freilich nicht.