Folge nicht mehr online

ATV verletzte mit „Geschäft mit der Liebe“ die Menschenwürde

Die 11. Staffel wurde ausgesetzt und später in überarbeiteter Form wieder ausgestrahlt.
© ATV

Laut der Medienbehörde KommAustria stachelte eine Folge zu Gewalt gegen Frauen auf. Die Produktion des Reality-TV-Formats von ATV wurde bis auf weiteres eingestellt.

Wien – Eine Folge von „Das Geschäft mit der Liebe“ auf ATV hat auf schwerwiegende Weise gegen das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) verstoßen. In der Folge namens „Wodka Exzesse“ (11. Staffel, Folge 5) seien Frauen stark zu Objekten degradiert und deren Menschenwürde verletzt worden. Auch das Verbot zur Aufstachelung zur Gewalt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts wurde verletzt. Das hält die Medienbehörde KommAustria in einem nicht rechtskräftigen Bescheid fest.

Mit dem Reality-TV-Format „Das Geschäft mit der Liebe“ zeigt ATV Singles, die zumeist im Ausland nach intimen Beziehungen suchen. Besagte Folge war lediglich von 19. bis 23. März online abrufbar. Denn es kam zu lauter Kritik – auch vonseiten der Politik –, wonach es sich um „frauenverachtenden Müll“ und eine „Verharmlosung von Rape-Culture“ handle. ATV reagierte darauf und nahm die Folge offline, da „die Qualitätskontrolle versagt“ habe. Auch wurde die 11. Staffel ausgesetzt und später in überarbeiteter Form wieder ausgestrahlt.

In der Folge war neben einer Wortwahl aus der untersten Schublade u. a. zu sehen, wie ein Protagonist seine Begleiterin trotz deren offensichtlicher Gegenwehr in eine Toilette zog, wo er sexuelle Handlungen andeutete, um die offenbar schwer alkoholisierte Frau zum Oralsex aufzufordern. Später warf er sich die schreiende Frau über eine Schulter und schleppte sie davon.

„Anreiz zu Gewalt“

Nach Ansicht der KommAustria vermittelten Aussagen und Handlungen der Protagonisten in der Folge einem durchschnittlichen Publikum, dass „Frauen grundsätzlich jederzeit, auch gegen Widerstand, sexuell gefügig zu sein haben, ihre Einwilligung in sexuelle Handlungen ohnehin nicht erforderlich sei und die sexuellen Handlungen sogar mit Gewalt erzwungen werden könnten“. Die Herbeiführung sexueller Handlungen gegen den Widerstand der Frauen werde in Szenen der Sendung unverhohlen dargestellt und schaffe damit „einen Anreiz zu Gewalt“. Nicht entscheidend sei laut der Behörde, dass es laut einer Stellungnahme von ATV „hinter den Kulissen“ bei den Dreharbeiten nicht wirklich zu den angedeuteten Handlungen gekommen sei oder die betroffenen Frauen die verbalen Entgleisungen der Männer nicht hätten verstehen können. Es komme allein auf die Ausstrahlung und dementsprechende Wirkung der Sendung auf das Publikum an.

Mit der Bereitstellung der Sendung auf Abruf verstieß ATV auch gegen Jugendschutzbestimmungen des AMD-G. „Die drastischen Aussagen und Verhaltensweisen der Protagonisten und das in der Sendung insgesamt transportierte, entwürdigende Frauenbild, welches Frauen zu bloßen Sexualobjekten degradiert, sowie die Darstellung des wiederholten und exzessiven Alkoholkonsums können nach Ansicht der KommAustria jedenfalls eine Desorientierung und mögliche Beeinträchtigung der Entwicklung Minderjähriger bewirken“, heißt es. Die Folge war im Bereitstellungszeitraum ohne Einschränkungen abrufbar.

Veröffentlichung der Entscheidung aufgetragen

ATV muss die Entscheidung binnen sechs Wochen in einem mindestens eine Minute und 30 Sekunden langen Video veröffentlichen und mindestens zwei Wochen lang abrufbar halten. Zuvor kann ATV aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bescheid einlegen.

Auf eine APA-Anfrage reagierte der Sender nicht, betonte aber einst in einer Stellungnahme, dass man Kritik ernst nehme. Man entschuldigte sich dafür, mit „einer Reihe zu Recht kritisierter Szenen die Grenzen des ethisch Vertretbaren überschritten zu haben“. Unterhaltung dürfe keinesfalls menschenverachtendes und frauenfeindliches Verhalten fördern, weshalb eine zusätzliche redaktionelle Qualitätskontrolle für Unterhaltungsformate eingerichtet werde. Für „Das Geschäft mit der Liebe“ wurde keine weitere Staffel in Auftrag gegeben. Ein Relaunch wurde im September aber nicht ausgeschlossen. (APA)

Service

Entscheidung der KommAustria HIER abrufbar

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