Mahnung an alle EU-Staaten: Wer dabei ist, muss sich an die Regeln halten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen Verstößen gegen wesentliche Prinzipien des EU-Rechts verurteilt.
Luxemburg – Durch die Missachtung der EuGH-Rechtsprechung habe der polnische Verfassungsgerichtshof gegen tragende Grundsätze wie den Vorrang, die Autonomie und Anwendung des EU-Rechts verstoßen, entschieden die RichterInnen in Luxemburg.
Auslöser für die Klage der EU-Kommission gegen Polen waren u. a. zwei Urteile des polnischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, in denen er sich weigerte, Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts anzuerkennen, weil sie aus seiner Sicht gegen die polnische Verfassung verstießen. Der EuGH überschreite seine Kompetenzen, wenn er sich in die polnische Justiz einmische, hieß es.
Mit EU-Beitritt bindend
Das höchste europäische Gericht stellte klar: Polen könne sich nicht auf seine Verfassungsidentität berufen, um sich EU-Werten wie Rechtsstaatlichkeit, effektivem Rechtsschutz und richterlicher Unabhängigkeit zu entziehen. Diese seien für alle Länder, die der EU beitreten, bindend.
Zum anderen bemängelt der EuGH die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs. Es habe „schwerwiegende Unregelmäßigkeiten“ bei der Ernennung mehrerer Richter und der ehemaligen Präsidentin Julia Przylebska gegeben. Sie ist eine enge Bekannte des Chefs der nationalkonservativen Partei PiS, Jaroslaw Kaczynski.
Die PiS-Regierung hat von 2015 bis 2023 das polnische Justizsystem umgebaut und damit die Gewaltenteilung eingeschränkt. Nach der Regierungsübernahme durch Donald Tusk hatte Polen die Verstöße bereits vollumfänglich anerkannt. Das Urteil bewertete dieser gestern positiv. „Das ist für uns das grüne Licht für die Reform des Verfassungsgerichts“, sagte Tusk.
„Das Urteil richtet sich natürlich auch an alle anderen Verfassungs- und Höchstgerichte“, erläutert der Europarechtsexperte Franz Mayer von der Uni Bielefeld. Auch wenn der EuGH damit auf seinem Letztentscheidungsrecht insistiere, gebe es eine Weihnachtsbotschaft: dass es besser miteinander geht als gegeneinander. (TT, dpa)