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Home Office, Spenden und Co: So kann man noch vor Silvester Steuern sparen

Bis fünf Jahre rückwirkend möglich ist der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung –jener fürs Jahr 2020 kann also noch vor Ablauf der Frist bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden.
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Auch das heurige Jahr war für viele durch die anhaltenden Teuerungen finanziell sehr herausfordernd. Vor dem Jahreswechsel können aber Private und Betriebe noch einige steuerliche Entlastungen geltend machen.