Keine Enthaftung zu Weihnachten: René Benko bleibt im Innsbrucker Ziegelstadel
Die Untersuchungshaft wurde für weitere zwei Monate verlängert. Das Gericht geht weiterhin von Tatbegehungsgefahr aus. Benkos Anwalt will die Entscheidung bekämpfen.
Innsbruck – René Benko muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Ein Antrag auf Enthaftung wurde abgelehnt. Das hat das Straflandesgericht Wien am Dienstagvormittag entschieden. Das Weihnachtsfest darf er also nicht im Kreis seiner Familie, sondern in der Innsbrucker Justizanstalt verbringen.
Benkos Anwalt Norbert Wess hatte die Enthaftung Benkos – auch für gelindere Mittel – beantragt. Nachdem die U-Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr laut dem Wiener Landesgericht für Strafsachen schon seit Monaten nicht mehr begründet sind, sah Wess auch den Haftgrund der Tatbegehung nicht mehr gegeben und die Haft bis zur allfälligen Rechtskraft des Ersturteils weder begründet noch verhältnismäßig.
Anwalt will Rechtsmittel einlegen
Das Gericht sah das bei der Haftverhandlung am Dienstag, bei der Benko per Video aus Innsbruck zugeschaltet war, anders. Es ging weiterhin von dringendem Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr aus. Die U-Haft wird demnach für weitere zwei Monate bis 23. Februar verlängert.
Benkos Anwalt kündigte ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung an. „Wir sehen das anders, weil es das bisherige (erkennbare) Haftübel bei einem bis dato gerichtlich unbescholtenen österreichischen Staatsbürger, der auch umfassend sozial integriert ist – und damit die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend berücksichtigt“, erklärte er.
Seit elf Monaten in U-Haft
Benko sitzt seit 24. Jänner, also seit elf Monaten, in U-Haft. Zuerst war er in der Justizanstalt Josefstadt in Wien untergebracht, vor dem ersten Strafprozess im Oktober wurde er nach Innsbruck verlegt.
Zwei Prozesse wegen betrügerischer Krida liegen hinter dem Ex-Milliardär. Weder für Benko noch für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war deren Ausgang ein Grund zur Freude.
So wurde Benko im Erstprozess zwar nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt, aber vom zweiten Anklagepunkt freigesprochen. Im Tresor-Prozess mit Ehefrau Nathalie wurde Benko ebenso nur wegen eines kleineren Teils der Anklage schuldig gesprochen und nicht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten und 4320 Euro Geldstrafe verurteilt. (TT.com, APA)
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