Ein Urteil gegen ÖVP-Klubchef Wöginger? Prozess startet am 11. Februar neu
Der Oberösterreicher soll einem Parteifreund zu einem Führungsjob bei einem Finanzamt verholfen haben. Im Herbst wollte ihm das Landesgericht Linz eine Diversion einräumen. Die zweite Instanz fordert aber ein Verfahren.
Am 7. Oktober schien alles schnell vorbei: ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei mitangeklagte Beamte bekamen am Landesgericht Wien eine Diversion eingeräumt. Gegen Zahlung einer hohen Geldbuße - bei Wöginger 44.000 Euro - wurde das Verfahren wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs eingestellt. Nach einem Einspruch der Oberstaatsanwaltschaft Wien wurde die Diversion aber gekippt. Ab 11. Februar muss sich Wöginger jetzt doch einem Prozess samt aufwendigem Beweisverfahren stellen.
Das Landesgericht Linz informierte am Freitag über den Fahrplan für das Verfahren. Bis 21. April sind zwölf Verhandlungstermine sowie ein Ersatztermin angesetzt.
Zentrale Rolle in der Koalition
Der Prozess ist brisant. Wöginger spielt als Fraktionschef der Kanzlerpartei ÖVP im Koalitionsgefüge eine wichtige Rolle. Er gilt als verbindlich, leutselig und wird als Politiker mit Handschlagqualität beschrieben. Entsprechend zurückhaltend fielen die Reaktionen von SPÖ und NEOS auf das Verfahren und die Diversion.
Die ÖVP-Spitze hält an Wöginger jedenfalls fest. Er selbst will bleiben, auch im Fall einer Verurteilung.
Parteifreund und Bürgermeister bekam Job
Gegenstand des Verfahrens ist die Besetzung der Führungsstelle im Finanzamt Braunau. Wöginger machte sich beim damaligen Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid für einen Parteifreund und Bürgermeister stark. Schmid wiederum wirkte auf die zwei mitangeklagten Beamten ein, die in der Auswahlkommission saßen.
Tatsächlich bekam der Bürgermeister den Job. Die unterlegene Mitbewerberin legte aber Einspruch ein und bekam vom Bundesverwaltungsgericht recht.
Kronzeuge Schmid nicht vor Gericht
Gegenstand der Anklage sind außerdem Chats zwischen Wöginger und Schmid über den Vorgang. Schmid selbst steht nicht vor Gericht, weil er nach einer umfangreichen Aussage vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Zahlung einer als Kronzeuge anerkannt wurde.