Schaden selbstverschuldet
Außer Spesen nichts gewesen: Tiroler klagte Behörde trotz falscher Angaben auf Amtshaftung
Ein in einer Tiefgarage abgestellter Pkw war abgeschleppt worden. Aufgrund zeitlicher Fehlangaben des Lenkers konnte die Polizei die Abschleppung aber nicht eruieren. Diebstahlsverdacht löste Kosten aus.
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Mit einer Amtshaftungsklage abgeblitzt ist am Oberlandesgericht ein Tiroler, dem durch eine Abschleppung erhebliche Kosten entstanden waren.