Nächster Mega-Handelspakt

Historisches Handelsabkommen zwischen EU und Indien steht: Das sind die Kernpunkte

Der indische Ministerpräsident Narendra Modi (Mitte), EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident Antonio Costa besiegelten die Einigung auf einem Gipfel in Neu-Delhi.
© AFP/Hussain

Inmitten der angespannten Beziehungen zu den USA hat die EU einen weiteren umfassenden Handelspakt fixiert. Die Zusammenarbeit mit Indien soll darüber hinaus auch bei Sicherheit und Verteidigung gestärkt werden.

Brüssel/Neu-Delhi – Die EU und Indien haben sich nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen auf ein umfassendes Handelsabkommen geeinigt. Der Pakt decke ein Viertel der globalen Wirtschaftsleistung ab, sagte der indische Ministerpräsident Narendra Modi am Dienstag in Neu-Delhi. Das Abkommen gilt als strategischer Schritt beider Seiten, um sich angesichts der angespannten Beziehungen zu den USA wirtschaftlich breiter aufzustellen. Nun wird auch eine Partnerschaft im Bereich Verteidigung anvisiert.

Modi bezeichnete die Einigung als „Mutter aller Deals“, die den Menschen in Indien und der Bevölkerung Europas große Chancen eröffne. Das Abkommen ebnet nämlich den Weg für die Öffnung des bisher stark abgeschotteten indischen Marktes für Unternehmen aus der Europäischen Union, die bereits jetzt der größte Handelspartner des Landes ist.

EU und Indien stehen für ein Viertel der Weltwirtschaft

Indien ist noch vor China mit mehr als 1,45 Milliarden Einwohnern das bevölkerungsreichste Land der Welt. In der EU leben rund 450 Millionen Menschen. Gemeinsam repräsentieren beide Seiten nahezu ein Viertel des weltweiten BIP und der Weltbevölkerung. „Die EU und Indien schreiben heute Geschichte und vertiefen die Partnerschaft zwischen den größten Demokratien der Welt“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Die EU und Indien schreiben heute Geschichte und vertiefen die Partnerschaft zwischen den größten Demokratien der Welt.
Ursula von der Leyen, EU-Kommissionspräsidentin

Das Abkommen wird zwar nicht so umfassend sein wie jenes, das die Europäische Union zuletzt mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay geschlossen hat. Angesichts der Größe des indischen Marktes ist es dennoch eines der größten, die bisher vereinbart wurden.

Autobauer können auf Zollabbau hoffen

Angaben der EU zufolge könnte von dem Abkommen insbesondere die deutsche Autoindustrie profitieren, da Indien den Import von Fahrzeugen aus der EU bisher mit Zöllen von bis zu 110 Prozent belastet. Diese sollen nun zumindest für 250.000 Fahrzeuge pro Jahr schrittweise auf 10 Prozent gesenkt werden, während sie für Autoteile nach fünf bis zehn Jahren vollständig abgeschafft werden. Auch Zölle von bis zu 44 Prozent auf Maschinen, 22 Prozent auf Chemikalien und 11 Prozent auf Pharmazeutika würden weitgehend beseitigt, heißt es.

Keine Bauernproteste zu erwarten

Ähnliche Proteste wie beim Mercosur-Abkommen sind nicht zu erwarten, da das Abkommen für Landwirte sensible Bereiche nicht einbeziehen soll. „Empfindliche europäische Agrarsektoren werden vollständig geschützt, da Produkte wie Rindfleisch, Geflügelfleisch, Reis und Zucker von der Liberalisierung im Rahmen des Abkommens ausgenommen sind“, teilte die EU-Kommission mit. Alle indischen Einfuhren müssten zudem weiterhin die strengen Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften der EU einhalten.

Empfindliche europäische Agrarsektoren werden vollständig geschützt.
EU-Kommission

Zugleich betont die EU, dass sich für europäische Landwirte neue Chancen in Indien eröffnen. Demnach werden etwa indische Zölle auf Wein bei Inkrafttreten des Abkommens auf 75 Prozent gesenkt und später dann auf bis zu 20 Prozent reduziert. Die Zölle auf verarbeitete Agrarprodukte wie Brot und Süßwaren von bis zu 50 Prozent sollen ganz abgeschafft werden.

EU sieht enormes Potenzial

Zum Potenzial der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien teilte die EU mit, es werde erwartet, dass das Abkommen bis 2032 zu einer Verdoppelung der EU-Exporte nach Indien führen werde, indem Zölle auf 96,6 Prozent des Wertes der EU-Warenexporte nach Indien abgeschafft oder gesenkt würden. Insgesamt würden die Zollsenkungen Einsparungen von rund vier Milliarden Euro pro Jahr an Abgaben auf europäische Produkte ermöglichen. Nach EU-Angaben sind bereits heute mehr als 6000 europäische Unternehmen in Indien vertreten.

Eine EU-Beamtin in Brüssel sagte, der Handel mit Indien mache bisher nur rund 2,5 Prozent des gesamten EU-Warenhandels aus – im Vergleich zu knapp 15 Prozent bei China. Trotz vergleichsweise hoher Zölle auf indischer Seite sei der Handel zwischen der EU und Indien in den letzten zehn Jahren bereits um fast 90 Prozent gewachsen.

>> Die wichtigsten Punkte des Abkommens im Überblick:

VORTEILE FÜR EU-EXPORTEURE

  • Zölle auf mehr als 90 Prozent der EU-Exporte nach Indien werden abgeschafft oder gesenkt.
  • Indien senkt seine Zölle für 30 Prozent der mit der EU gehandelten Waren auf null.
  • EU-Unternehmen sparen dadurch jährlich bis zu vier Milliarden Euro an Zöllen.
  • Besserer Zugang für EU-Unternehmen zu Finanz- und Seeverkehrsdienstleistungen.
  • Vereinfachte Zollverfahren und ein stärkerer Schutz des geistigen Eigentums.
  • Die indischen Autozölle sinken über fünf Jahre von 110 auf zehn Prozent. Dies gilt im Rahmen einer jährlichen Quote von 250.000 Fahrzeugen und dürfte Volkswagen, BMW , Mercedes-Benz und Renault zugutekommen.
  • Die meisten Zölle auf Industriewaren werden vollständig abgeschafft. Dies betrifft unter anderem Maschinen, elektrische Ausrüstung, Chemikalien und Arzneimittel.

VORTEILE FÜR INDISCHE EXPORTEURE

  • Bei Inkrafttreten des Abkommens schafft die EU die Zölle auf 90 Prozent der indischen Waren ab.
  • Innerhalb von sieben Jahren wird die Zollfreiheit auf 93 Prozent der indischen Waren ausgeweitet.
  • Für rund sechs Prozent der indischen Waren gelten teilweise Zollsenkungen und Quoten.
  • Für 99,5 Prozent des bilateralen Handels gibt es eine Form von Zollvergünstigung.
  • Indien nimmt Autos und landwirtschaftliche Produkte von der vollständigen Zollbefreiung aus.
  • Der durchschnittliche EU-Zollsatz sinkt von 3,8 auf 0,1 Prozent.
  • Die Zölle auf wichtige indische Exporte in die EU werden auf null gesenkt, darunter Meeresfrüchte, Chemikalien, Textilien sowie Edelsteine und Schmuck.

AUTOS: QUOTEN UND AUSNAHMEN

  • Fahrzeuge aus der EU mit einem Preis von unter 15.000 Euro sind von dem Abkommen ausgenommen.
  • Fahrzeuge oberhalb dieser Preisschwelle werden in drei Segmente mit jeweils eigenen Quoten und Zöllen unterteilt. Die Zölle für die meisten Autos werden bei Inkrafttreten auf 30 bis 35 Prozent gesenkt und dann über fünf Jahre schrittweise auf zehn Prozent reduziert.
  • Zollsenkungen für Elektrofahrzeuge beginnen ab dem fünften Jahr.
  • Außerhalb der Quoten gibt es keine Zollsenkungen. Auch für zerlegte Bausätze (CKD-Kits) sind keine Zollermäßigungen vorgesehen.

STAHL UND CO2-REGELN

  • Indien bemüht sich um einen besseren Zugang zu den zollfreien EU-Importquoten für Stahl. Eine Entscheidung darüber wird bis zum 30. Juni erwartet.
  • Es gibt keine spezifische Ausnahme für Indien von den CO2-Zöllen der EU. Indien kann nach eigenen Angaben jedoch Verhandlungen aufnehmen, falls die EU einem anderen Land Flexibilität gewährt.
  • Eine technische Arbeitsgruppe soll indischen Firmen helfen, ihre CO2-Bilanzen zu überprüfen.

LANDWIRTSCHAFT: ZUGANG MIT SCHUTZKLAUSELN

  • Indische Zölle auf Agrar- und Lebensmittelexporte aus der EU, die im Durchschnitt über 36 Prozent liegen, werden gesenkt oder abgeschafft.
  • Deutliche Zollsenkungen gibt es bei EU-Weinen, Spirituosen, Bier, Olivenöl und verarbeiteten Lebensmitteln. Die Zölle auf Premiumweine sinken schrittweise von 150 Prozent auf bis zu 20 Prozent.
  • Rindfleisch, Reis, Zucker, Milchprodukte und Geflügel sind von dem Abkommen ausgenommen. Die EU-Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit bleiben unverändert.

DIENSTLEISTUNGEN, NACHHALTIGKEIT, DIGITALER HANDEL

  • Die EU öffnet 144 Dienstleistungsbereiche für Indien, Indien im Gegenzug 102 für die EU.
  • Es werden verbindliche Regeln zu Arbeitsrechten, Umweltschutz und zur Stärkung der Rolle der Frau festgelegt. Regeln für den digitalen Handel sollen die Wirtschaft unterstützen und gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit gewährleisten.

REGELN UND NÄCHSTE SCHRITTE

  • Ursprungsregeln sollen verhindern, dass Waren aus Drittländern über Indien zollbegünstigt in die EU gelangen. Streitigkeiten werden von unabhängigen Gremien mit verbindlichen Urteilen geklärt.
  • Die Vertragstexte sollen nun veröffentlicht werden. Anschließend folgen eine rechtliche Prüfung, die Übersetzung und die Ratifizierung. Dieser Prozess wird voraussichtlich ein Jahr dauern. (TT.com, APA/dpa/Reuters)