Tiervergleich aus der NS-Zeit

Kickl zog über Babler her: Wegen dieses Ausdrucks muss die FPÖ 5000 Euro zahlen

Eigentlich hatte SPÖ-Chef Andreas Babler (r.) FPÖ-Chef Herbert Kickl selbst angezeigt. Dieser genießt aber Immunität.
© APA/HELMUT FOHRINGER (2)

Wien – Weil Parteichef Herbert Kickl Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) bei einer Ansprache am 1. Mai in Linz als „linke Zecke“ bezeichnete und das Video nach wie vor am Youtube-Kanal der FPÖ abrufbar ist, muss diese dem SPÖ-Chef binnen 14 Tage 5000 Euro überweisen. Außerdem haben die Freiheitlichen die Verfahrenskosten zu tragen und das Urteil auf Youtube zu veröffentlichen, lautet die nicht rechtskräftige Entscheidung einer medienrechtlichen Verhandlung am Donnerstag.

„Die linken Zecken haben wieder Oberwasser, weil eine linke Zecke in Wien als Vizekanzler das Sagen hat“, tobte Kickl bei der Maiansprache am Urfahranermarkt im vollen Bierzelt. Ein Tiervergleich „wie man ihn nur aus der NS-Zeit kennt“, meinte Babler-Anwalt Michael Pilz vor Gericht. Stefan Romstorfer, Richter am Straflandesgericht Wien, sah dadurch den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.

Zecke „gängige Selbstbezeichnung“ bei Linken und St. Pauli-Fans

Der Argumentation von FPÖ-Anwalt Christoph Völk folgte der Richter nicht. Dieser hatte zuvor gemeint, „Zecke“ sei im linken Milieu, insbesondere beim Hamburger Fußballklub FC St. Pauli – der im österreichischen Vizekanzler einen bekannten Sympathisanten hat – eine „gängige Selbstbezeichnung“.

Es sei kein Tiervergleich, so wie auch „Nazischwein“ nicht zwingend einen Tiervergleich darstelle. Er sah die Aussagen Kickls von der Meinungsfreiheit gedeckt und war mit dem Urteil naturgemäß nicht zufrieden. Deshalb meldete er Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Außerdem kündigte er an, „bis nach Straßburg (Sitz des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Anm.)“ zu gehen.

Nationalrat lieferte Kickl nicht aus

Eigentlich hatte Babler Kickl selbst angezeigt, dieser genießt ob seiner Tätigkeit als Parlamentarier allerdings Immunität. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte gegen Kickl ermitteln, er wurde vom Immunitätsausschuss im Oktober aber nicht ausgeliefert, weshalb man schließlich eine Sachverhaltsdarstellung gegen den FPÖ-Klub als Medieninhaber des Youtube-Kanals einbrachte.

SPÖ erfreut

Erfreut über das Urteil zeigte sich die SPÖ. Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim nannte dieses in einer Aussendung ein „wichtiges demokratiepolitisches Signal und starkes Zeichen für alle, die dem Hass und der Hetze der FPÖ ausgesetzt sind.“ Auch er sah eine Parallele zur NS-Zeit: „Wenn man jemanden als Zecke bezeichnet, geht es darum, jemanden zu entmenschlichen. Das erinnert an die dunkelsten Kapitel unserer Geschichte.“

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz kündigte Berufung gegen das Urteil an. „Wir lassen uns von einem solchen erstinstanzlichen Urteil selbstverständlich nicht einschüchtern und werden diesen Kampf für die Meinungsfreiheit weiterführen“, erklärte er in einer Aussendung. Es sei dies „ein Kampf gegen die beleidigte Zensur-Elite der Einheitspartei“. (APA)