Prozess am Donnerstag
Befangen im Verfahren um Tod einer Frau am Glockner? Der Richter entscheidet selbst
Ein Richter muss sich laut Strafprozessordnung selbst als befangen sehen.
© Böhm Thomas
Der Tod einer Bergsteigerin im Jänner 2025 am Großglockner wird im Prozess gegen ihren Freund, dem grob fahrlässige Tötung vorgeworfen wird, am Landesgericht aufgerollt. Der Richter ist selbst Flugretter und Alpinexperte.