Aussage gegen Aussage: Ex-ORF-Chef Weißmann wirft Stiftungsrat „Unwahrheiten“ vor
Nach dem Rücktritt von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann bahnt sich ein Streit zwischen ihm und dem ORF-Stiftungsrat an. So wirft Weißmann dem ORF-Stiftungsratsvorsitzenden Lederer die Verbreitung von „Unwahrheiten“ vor. Weißmann argumentiert, er sei zum Rücktritt gedrängt worden.
Wien – Nach dem Rücktritt von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann bahnen sich Streitigkeiten zwischen ihm und dem ORF-Stiftungsrat an. So wirft Weißmann dem ORF-Stiftungsratsvorsitzenden Heinz Lederer über seinen Anwalt vor, „Unwahrheiten“ verbreitet zu haben. Konkret steht Aussage gegen Aussage, ob Weißmann zu seinem Rücktritt nach den gegen ihn in den Raum gestellten Vorwürfen, die der Medienmanager bestreitet, gedrängt wurde oder nicht.
Eine Mitarbeiterin des ORF warf Weißmann unangemessenes Verhalten zu Beginn seiner Amtszeit als Generaldirektor (2022) vor. Der Stiftungsrat wurde davon über einen Anwalt in Kenntnis gesetzt und trat daraufhin an Weißmann heran. Lederer, der von „Schrift-, Ton- und Bildmaterial“, das ihm gezeigt wurde, sprach, hält im APA-Gespräch fest, dass sie Weißmann lediglich aufgetragen hätten, möglichst rasch „die Fakten zu klären“ – sprich: Handelt es sich um echte Chats, Bilder und Co. oder wurden sie gefälscht. Das sei nicht erfolgt. Stattdessen langte der Rücktritt von Weißmann am Sonntag ein, so Lederer.
Weißmann „nicht freiwillig zurückgetreten“
Weißmann stellt das Geschehen über seinen Anwalt Oliver Scherbaum, der eine Aussendung tätigte, anders dar. So sei Weißmann „nicht freiwillig zurückgetreten“, sondern habe seinen Rücktritt aus wichtigem Grund, der ihn vertraglich zum Rücktritt berechtige, erklärt. Dieser habe darin bestanden, dass Vertreter des Stiftungsrats Weißmann nach Vorhalt der ungeprüften Vorwürfe „unmissverständlich“ zu verstehen gegeben hätten, dass er von einer Verteidigung seiner Person Abstand nehmen und – wie von der Mitarbeiterin gewünscht – seinen Rücktritt erklären solle. Denn es sei „egal“, ob der Vorwurf zutreffe oder nicht, alleine ein Bekanntwerden würde dazu führen, dass ein Rücktritt unabdingbar sei, teilte Scherbaum mit.
Weißmann habe den Niedergang seines beruflichen Lebenswerks in Kauf genommen, um Reputationsschaden für den ORF abzuwenden, ließ der Anwalt wissen. Laut APA-Informationen dürften die Forderungen zudem u.a. einen gänzlichen Rückzug aus dem Unternehmen und eine Zahlung an ein Frauenhaus umfassen.
Laut Scherbaum sei Weißmann überzeugt, kein Fehlverhalten gesetzt zu haben. Der Medienmanager habe sich „über Tage hinweg intensiv bemüht“, eine Lösung zu finden, die negative Berichterstattung abgewendet hätte. „Er hätte sich einen ehrlichen und lauteren Umgang mit Fakten verdient, aber es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass der Vorsitzende des Stiftungsrats es präferiert, ein eigenes Bild der Realität zu haben“, schloss der Anwalt sein Schreiben.
Lederer: „Voller Schutz“ für Betroffene
In manchen Medien wurde indes bereits darüber spekuliert, was hinter den Vorwürfen wenige Monate vor der nächsten ORF-Generaldirektorenwahl stecken könnte. Dazu hielt Lederer fest, der Frau „vollen Schutz“ zuzusichern. Der Betroffenen sei in dieser Situation zuzugestehen, dass sie Handlungen setze. Ihr dieses Recht abzusprechen, sei nicht korrekt. Auch dürfe kein Druck auf sie ausgeübt werden. Ihr „Strategiespiele“ zu unterstellen, „wird es mit uns nicht geben“, so der ORF-Stiftungsratsvorsitzende. (APA)
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