Staatsanwalt erhebt Anklage

Ermordeter Achtjähriger in Güstrow: Fabian offenbar „heimtückisch“ getötet

Polizistinnen sperren einen Weg zum Fundort der Kinderleiche. Bei der Suche nach dem vermissten achtjährigen Fabian aus Güstrow wurde der leblose Körper in einem Wald bei Klein Upahl gefunden.
© APA/dpa/Bernd Wüstneck

Im Fall des ermordeten Fabian hat die Staatsanwaltschaft neue Details bekannt gegeben. Gegen die ehemalige Lebensgefährtin von Fabians Vater wurde nun offiziell Anklage erhoben.

Güstrow – Der Mord an dem achtjährigen Schüler Fabian im Landkreis Rostock hat im vergangenen Herbst über die Grenzen Deutschlands hinaus für Entsetzen gesorgt. Jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft hat offiziell Anklage gegen die mutmaßliche Täterin erhoben. Die ehemalige Lebensgefährtin von Fabians Vater, die bereits kurz nach der Tat verhaftet worden war, muss sich vor Gericht wegen des „Verdachts des heimtückischen Mordes und aus sonst niedrigen Beweggründen“ verantworten.

Wie die Staatsanwaltschaft bekannt gab, soll die 29-Jährige den Buben am 10. Oktober vergangenen Jahres aus der Wohnung der Mutter gelockt haben. Er war an diesem Tag von der Schule zuhause geblieben, weil er sich nicht gut fühlte. In Folge sei die Frau mit dem Achtjährigen zu einem Feld gefahren und hätte ihn dort mit mindestens sechs Messerstichen getötet. Um Spuren zu beseitigen, soll sie den Leichnam auch noch mit Brandbeschleuniger angezündet haben. Über das Motiv war zunächst nichts bekannt.

60 Zeugen in Anklageschrift

Es war dann die 29-Jährige selbst, die die Ermittler Tage nach dem Verschwinden zur Leiche geführt hat. Sie erklärte damals, sie habe das tote Kind bei einem Spaziergang zufällig entdeckt. Seit ihrer Festnahme schweigt sie zu den Vorwürfen.

Laut Frankfurter Rundschau dürfte es auf einen Indizienprozess hinauslaufen, denn neben dem fehlenden Schuldeingeständnis wurde auch die Tatwaffe immer noch nicht gefunden. Dennoch gab Oberstaatsanwalt Harald Nowack gegenüber der Zeitung bekannt, das sei „nicht besonders ausschlaggebend. Wann man andere Beweise hat.“ Die Anklageschrift stützt sich demnach auf mindestens 60 Zeugen, ein Gutachten soll die Ergebnisse untermauern. Die Indizien sollen erdrückend sein.

Die Ermittler sind trotz „ergebnisoffener Ermittlungen“ davon überzeugt, die richtige Verdächtige gefunden zu haben. Die Verhandlung soll in naher Zukunft beginnen, heißt es. (TT)

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