Für Montag geplant

Kurzfristige Absage: ORF strahlt Natascha-Kampusch-Doku „vorerst“ nicht aus

Die Ausstrahlung der „Thema“-Doku „Natascha Kampusch – Gefangen in Freiheit“ wurde vom ORF kurzfristig abgesagt. Schon die Ankündigung des Film erregte große Aufmerksamkeit.
© ORF

Eine für Montag anberaumte „Thema“-Dokumentation über Natascha Kampusch wurde kurzfristig zurückgezogen. Schon die Ankündigung des Films hat für Kritik gesorgt.

Wien – Der ORF nimmt eine für Montagabend geplante Ausgabe des Magazins „Thema“ über Natascha Kampusch vorerst aus dem Programm. Hintergrund sind laut Sender „unterschiedliche Auffassungen betreffend die Persönlichkeitsrechte von Natascha Kampusch“.

In einer am Samstagabend veröffentlichten Mitteilung erklärte der ORF, man wolle sich nun „Zeit für eine entsprechende finale Abklärung geben“. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Sendung wird am Montag die „Millionenshow“ ausgestrahlt, außerdem wird ein verlängerter „Kulturmontag“ vorgezogen.

Die Sendung hätte sich 20 Jahre nach der Flucht Kampuschs vor ihrem Entführer mit der heute 38-Jährigen beschäftigen sollen. Schon in den Vorankündigungen war dabei vom vermeintlichen Zustand der Frau die Rede. Natascha Kampusch war dem Vernehmen nach nicht an der Enstehung der Dokumentation beteiligt.

Mehrere Medien griffen die ORF-Ankündigung auf und berichteten unter Verweis auf die Dokumentation über Kampuschs Gesundheit. Der Journalismusblog Kobuk und die Medienrechtsanwältin Maria Windhager warnten in diesem Zusammenhang vor einer „massiven Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“.

Kritik und rechtliche Schritte

Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring begrüßte die Entscheidung des Senders. Die Organisation hatte im Vorfeld Bedenken gegen die Ausstrahlung geäußert und rechtliche Schritte zur Prüfung angekündigt.

Aus der Arbeit mit Opfern schwerer Straftaten wisse man, dass mediale Berichterstattung zu starken Retraumatisierungen führen könne – insbesondere dann, wenn Betroffene ohnehin in einer psychisch belasteten Situation seien, hieß es in einer Aussendung.

Mediale Aufmerksamkeit könne für Betroffene sehr belastend sein und unabsehbare Konsequenzen haben. „Zentral ist, dass identifizierbare Betroffene von schweren Straftaten immer eine selbstständige und absolut informierte Entscheidung treffen können, ob und wie medial über sie berichtet wird“, betonten die Geschäftsführerinnen des Weißen Rings, Caroline Kerschbaumer und Claudia Mikosz.

Hinweis auf bereits entstandenen Schaden

Gleichzeitig verwies die Opferhilfeorganisation darauf, dass bereits durch die Vorberichterstattung erheblicher Schaden entstanden sei. Zahlreiche Medien hätten im Zusammenhang mit der angekündigten Sendung über höchstpersönliche Details zum Gesundheitszustand von Kampusch berichtet.

Die Entscheidung des ORF, die Ausstrahlung vorerst nicht vorzunehmen, sei daher „ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit Betroffenen von Straftaten“. Opferschutz und der Schutz höchstpersönlicher Lebensbereiche müssten auch im medialen Kontext oberste Priorität haben.