Wie das Tiroler Höchstgericht einen „weißen Fleck“ auf der Widmungskarte bewertet
Wenn das Höchstgericht eine Widmung kippt, dann spricht man von einem „weißen Fleck“. Was das für die Zukunft bedeutet, darüber entschied nun das Landesverwaltungsgericht in einem Fall in Wängle.
Wängle, Obsteig – Das jüngste Erkenntnis des Tiroler Landesverwaltungsgerichts ist richtungsweisend. Auf dem „weißen Fleck“ in Wängle, wo ein Bauer einen neuen Stall errichten wollte, herrscht durch das Eigentumsrecht „Baufreiheit“. Will heißen: Es darf bebaut werden. Im konkreten Fall hatten drei Anrainer das Vorhaben vorerst erfolgreich bekämpft: Das Höchstgericht in Wien hatte die Widmung aufgehoben und somit den „weißen Fleck“ erzeugt. Zurück beim Landesverwaltungsgericht wurde jetzt die Baufreiheit festgestellt. „Die Baubewilligung darf nämlich nicht alleine mit dem Argument versagt werden, dass eine Widmung aufgrund der Behebung des Flächenwidmungsplanes durch den Verfassungsgerichtshof fehlt“, heißt es.
Die Bedenken der Anrainer wegen Immissionen wurden gutachterlich im Verfahren in Innsbruck widerlegt – und die Beschwerde damit abgewiesen. Der Bauer darf bauen.
Ähnlicher Fall wie Obsteig
Oft kommen derartige Fälle nicht vor. Ähnlich gelagert ist aber die Situation im Obsteiger Weiler Wald. Dort will ein Geflügelbauer einen neuen Betrieb errichten. Auch in Wald wehren sich Anrainer gegen das Vorhaben. Letztlich wurde die Widmung der Gemeinde ebenfalls vom Verfassungsgerichtshof zurückgeworfen. Und der Fall ist derzeit vor dem Landesverwaltungsgericht anhängig.
Der „weiße Fleck“ in Obsteig hatte im Vorjahr zu einer verwirrenden Situation geführt: Sollte die Gemeinde nicht binnen eines halben Jahres eine neue Widmung erlassen, wäre das Land zuständig, hieß es zunächst. Dann kam die Botschaft aus der Abteilung Raumordnung des Landes, dass es nach Ablauf der Frist immer noch Sache der Gemeinde sei – verbunden mit der Drohung, dass sich die Gemeinderäte bei Nicht-Erlassung strafbar machen würden. Bürgermeister Erich Mirth verwies daraufhin auf das laufende Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht.
Gutachten geben Ausschlag
Die Sache mit dem „weißen Fleck“ an sich sei mit dem Erkenntnis von Wängle entschieden, meint dazu der Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Klaus Wallnöfer. Im Fall Obsteig müssten aber noch Gutachten eingeholt werden. Dabei geht es um die möglichen negativen Auswirkungen der geplanten Geflügelfarm durch Immissionen auf die Anrainer. Denn die Nachbarschaftsrechte bleiben trotz der Baufreiheit bestehen.