Von Polizei gestoppt

Fast 200 km/h auf Felbertauern-Straße: Raser ist Führerschein und Auto los

St. Johann i. W. – Auf Führerschein und Auto muss ein Raser seit Mittwochnachmittag vorerst verzichten: Beides wurde ihm von der Polizei abgenommen.

Der Slowake war mit seinem Pkw auf der Felbertauernstraße (B108) in St. Johann im Walde mit 193 km/h unterwegs, erlaubt sind dort allerdings nur 100 km/h. Der Mann konnte von der Polizei gestoppt werden. Er wird nun angezeigt. (TT.com)

Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?

Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen

  • von 60 km/h im Ortsgebiet oder
  • von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.

Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn

  • die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
  • wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.

Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.

Für Sie im Bezirk Lienz unterwegs:

Catharina Oblasser

Catharina Oblasser

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