Innenpolitik

Optimismus nach weiterer Runde zur Bundesstaatsanwaltschaft

Unabhängige Justiz im Fokus
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Im koalitionsinternen Gezerre um die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft hat am Donnerstag eine weitere Verhandlungsrunde stattgefunden. Über wichtige Themen habe man bereits großteils Einigkeit erzielen können, hieß es danach seitens der ÖVP, man sah aber auch noch Diskussionsbedarf. Die SPÖ pochte auf "Qualität und langfristige Stabilität" und hoffte auf rasche Umsetzung, während die NEOS bereits "wesentliche Fortschritte" vor allem beim Besetzungsprozedere erblickten.

Dass die Bundesstaatsanwaltschaft kommen soll, steht im Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS. Seit vergangenem Juli existiert auch schon ein Ministerratsvortrag, der ein Übertragen der Weisungsspitze von der Justizministerin bzw. dem Justizminister an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde vorsieht, die innerhalb des Justizressorts angesiedelt sein und aus einer kollegialen Dreierspitze bestehen soll. Der Weisungsrat soll abgeschafft werden.

Gerungen wird seither um die Details des Bestellungsprozederes und die Rolle des Parlaments bei Wahl und Kontrolle der Bundesstaatsanwälte. Immer wieder wurde seitens der Richter und Staatsanwälte vor politischer Einflussnahme gewarnt. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte Anfang Februar an, bald einen regierungsintern abgestimmten Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft vorzulegen. Die konkrete Einbindung des Parlaments sei noch in Verhandlung. Zur Umsetzung braucht die Regierung auch die Zustimmung von FPÖ oder Grünen. Die Freiheitlichen zeigten sich zuletzt äußerst skeptisch.

Was bei der jüngsten Verhandlungsrunde nun genau herausgekommen ist, bleibt eher vage, liest man die Statements der drei Justizsprecher von ÖVP, SPÖ und NEOS, die der APA vorliegen. Klaus Fürlinger (ÖVP) erklärte, man habe sich darauf geeinigt, "dass die parlamentarische Kontrolle direkt bei der Bundesstaatsanwaltschaft erfolgt". Dies sei wichtig, damit der demokratische Legitimationszusammenhang gewahrt bleibe. Man sei "überzeugt, zeitnah ein ausgewogenes - dem demokratischen und gewaltentrennenden Baugesetz unserer Bundesverfassung entsprechendes - System, das sowohl die Unparteilichkeit der neuen Weisungsspitze als auch eine effektive parlamentarische Kontrolle sicherstellt, zu präsentieren, um in einen breiten Diskussionsprozess treten zu können".

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim unterstrich, dass jeder Anschein politischer Einflussnahme - sowohl auf laufende Ermittlungen als auch auf den Bestellungsprozess - klar ausgeschlossen werden müsse. "Für die SPÖ stehen Qualität und langfristige Stabilität bei der Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft im Vordergrund, um eine breite parlamentarische und gesellschaftliche Zustimmung sicherzustellen", meinte sie: "Die derzeit laufenden, konstruktiven Verhandlungen führen wir mit Nachdruck fort, um eine möglichst rasche Umsetzung auf fachlich höchstem Niveau zu gewährleisten."

Optimismus versprühte NEOS-Justizsprecherin Sophie Wotschke. In der jüngsten Runde und in den Verhandlungen der vergangenen Tage "sind uns wesentliche Fortschritte gelungen", meinte sie. Beispielsweise habe man sich nun auf klare Ernennungsvoraussetzungen geeinigt. Es solle zudem bereits im Gesetz festgelegt werden, welche Personen aufgrund ihrer Funktion Teil der Besetzungskommission seien, um Hochrangigkeit und Unbeeinflusstheit sicherzustellen. "Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt rasch zu einer politischen Einigung kommen und bald einen Gesetzesentwurf in Begutachtung schicken können", so Wotschke.

Der Ex-ÖVP-Mandatar und Mitinitiator des Rechtsstaat- und Antikorruptionsvolksbegehrens, Michael Ikrath, hat in einer Stellungnahme gegenüber der APA die Unabhängigkeit der Justiz bei der Bestellung der künftigen Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft eingemahnt. Für die Qualifikation sei "unabdingbar, dass diese aus den Reihen der Staatsanwälte und Richter mit langjähriger Praxis im Strafrecht kommen". Auch müsse die Personalkommission, deren Aufgabe die Erstellung eines bindenden Besetzungsvorschlages ist, "mehrheitlich aus führenden Vertretern der Justiz" bestehen. Zudem spricht sich Ikrath für eine Bestellungsdauer von "zwölf, mindestens aber neun Jahren" aus.

Die Aussagen der Justizsprecher der Dreierkoalition bezeichnet er als "vage und alarmierend". Die beabsichtigte Wahl und Kontrolle der Bundesstaatsanwalt durch das Parlament nennt er "höchst problematisch". Um auch nur den "Anschein politischen Einflusses hintanzuhalten", seien "die Verfahren so zu gestalten, dass der Einfluss einzelner Parteien oder Abgeordneter sowohl auf die Wahl als auch im Zuge der parlamentarischen Kontrolle auf deren Tätigkeit konsequent, zuverlässig und glaubwürdig ausgeschlossen sind". Ikrath appellierte an das staatspolitische Verantwortungsbewusstsein der Regierung, Parteieninteressen keinen Raum zu geben.