Nicht versäumen!

Voraussetzung für Förderungen

Unabhängig von den Förderungen wird mit der neuen Datenbank erstmals ein umfassender Überblick über den Bestand an Heizungs- und Klimaanlagen in Tirol geschaffen.
© Stiebel-Eltron

Wer seine Heizung modernisiert und Förderungen in Anspruch nehmen möchte, muss sicherstellen, dass die neue Anlage ordnungsgemäß in die Datenbank eingetragen ist.

Eine neue Datenbank soll als Grundlage für Förderung, Planung und Klimaschutz dienen. Damit ist sie für viele Haushalte ein zentraler Bestandteil des Heizungstauschs. Die Eintragung der Heizungsanlage ist gesetzlich vorgesehen und wesentliche Voraussetzung dafür, dass Förderprogramme überhaupt in Anspruch genommen werden können. Dazu zählen insbesondere die Sanierungsoffensive 2026 – Kesseltausch des Bundes sowie die Wohnbauförderung des Landes Tirol. Für KonsumentInnen ist die Registrierung daher kein formaler Nebenschritt, sondern ein entscheidender Teil des gesamten Förderprozesses.

Grundlage für Entscheidungen

Unabhängig von den Förderungen wird mit der neuen Datenbank erstmals ein umfassender Überblick über den Bestand an Heizungs- und Klimaanlagen in Tirol geschaffen. Damit entsteht eine belastbare und valide Grundlage für künftige energiepolitische Entscheidungen. Fördermodelle, Klimaschutzmaßnahmen und politische Steuerungsinstrumente können dadurch gezielter an den tatsächlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden. Gleichzeitig unterstützt die Datenbank die energetische Raumplanung und die Entwicklung zukunftsfähiger Energiekonzepte. „Ein Heizungstausch ist eine große Investition. Umso wichtiger ist es, dass Förderungen verlässlich zugänglich sind und die dafür notwendigen Abläufe klar, nachvollziehbar und praxistauglich gestaltet werden. Dabei spielt die neue Datenbank künftig eine entscheidende Rolle“, betont Franz Jirka, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk sowie Innungsmeister der Rauchfangkehrer.

Flankierend dazu verweist die Sparte Gewerbe und Handwerk auch auf zentrale Neuerungen bei den Regelungen für Feuerungsanlagen. Dazu zählen beispielsweise längere Intervalle bei der Hauptüberprüfung, der Entfall der jährlichen Kontrolle abgemeldeter Feuerungsanlagen sowie der Wegfall zusätzlicher Prüfpflichten bei Speiseschächten und Abluftanlagen.