Urteil mit Signalwirkung

Der Anfang vom Ende von Social Media? Gerichtsurteil bringt Plattformen in Zugzwang

Großes Medieninteresse vor dem Gericht in Los Angeles. Der Rechtsanwalt Mark Lanier, der die Klägerin vertreten hatte, spricht vor JournalistInnen. Insider halten den Fall für wegweisend für die gesamte Social-Media-Branche.
© AFP/Brown

Der Facebook-Konzern Meta und YouTube (Google) haben eine Niederlage in einem US-Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten einstecken müssen. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Befürworter eines Verbots von Social Media für Jugendliche sehen sich bestätigt: Nach Urteilen gegen Tech-Konzerne in den USA erklärte Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) am Donnerstag: „Kinder brauchen Schutz – wie bei Alkohol und Tabak.“ Sie ergänzte: „Wenn Plattformen gezielt mit Mechanismen arbeiten, die süchtig machen, dann reden wir nicht mehr nur über Mediennutzung – sondern über ein Produkt mit potenziell gesundheitsschädlicher Wirkung.“ Solche Produkte müssten reguliert werden, forderte die Staatssekretärin, und zwar auf europäischer Ebene.

Wenn ein System darauf ausgelegt ist, Aufmerksamkeit zu binden und Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange zu halten, dann ist das kein Zufall, sondern Geschäftsmodell.
Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ)

Der Hintergrund: In einem wegweisenden Prozess in Kalifornien kamen die Geschworenen am Mittwochabend (Ortszeit) zu dem Schluss, dass die Plattformen Meta/Facebook und Google/YouTube fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten. Das Gericht sprach der 20-jährigen Klägerin demnach als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.

In einem zweiten Schritt ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung von weiteren drei Millionen an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis tragen sollen. Google und Meta kündigten an, in Berufung zu gehen. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und TikTok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.

Ganze Branche im Visier

Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für Hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben. Christian Solmecke, einer der führenden Digital-Fachanwälte in Deutschland, hält das Urteil für einen „echten Paukenschlag“ für die gesamte Social-Media-Branche – und zwar wegen des juristischen Ansatzes der Klägerseite.

„Die Argumentation lautete: Funktionen wie endloses Scrollen, Autoplay und algorithmische Empfehlungen sind bewusst so gestaltet, dass sie süchtig machen – und genau darin liegt der Produktfehler.“ Damit hätten die Anwälte geschickt den Schutzschild des US-Rechts umgangen, das die Plattformen bislang weitgehend von der Haftung für Nutzerinhalte freistellt.

In Kombination mit einem ähnlichen Urteil im Bundesstaat New Mexico entstehe hier eine Dynamik, die an die Tabakklagen der 1990er Jahre erinnere, sagte Solmecke.

Vorreiter Australien

In Australien gibt es das weltweit erste vollständige Verbot sozialer Medien für Jugendliche unter 16 Jahren. Die Plattformen müssen die Altersgrenze kontrollieren und haben Millionen Konten deaktiviert.

In der EU soll der „Digital Services Act“ bis Ende 2026 ausgebaut werden und Altersgrenzen ermöglichen. Die Mitgliedsstaaten könnten entscheiden, ob und bis zu welchem Alter Verbote gelten sollen. Das EU-Parlament will ein einheitliches Mindestalter.

Indes will die Europäische Kommission mehrere große Plattformen ins Visier nehmen. Die Brüsseler Behörde hat den Verdacht, dass vor allem Snapchat besonders junge Kinder nicht ausreichend an der Nutzung der Plattform hindert und leitet daher ein Verfahren gegen das US-Unternehmen ein. In der App seien sie unter anderem unangemessenen Kontaktversuchen durch Erwachsene (Cybergrooming) und Werbung für Alkohol und Drogen ausgesetzt. (TT, APA, dpa)