Entwürfe liegen vor

Gefängnisse viel zu voll: Justizministerin Sporrer setzt auf mehr Entlassungen

Aufnahme aus der Justizanstalt Innsbruck. Bundesweit sind die Gefängnisse überbelegt.
© Rita Falk/Tiroler Tageszeitung

Zu viele Insassen bei zu wenig Personal: Diese brisante Kombi zwingt das Justizministerium zu Entlastungsmaßnahmen, die vielen Häftlingen die Freiheit bringen soll.

Das Problem ist seit längerer Zeit bekannt: Österreichs Haftanstalten sind überbelegt bis zum Anschlag, dazu kommt Personalmangel bei den Justizwachebeamten.

Laut Justizministerium befinden sich mit Stand 1. März 9025 Insassinnen und Insassen in den Justizanstalten – das entspricht 108 Prozent der Kapazität. Knapp 48 Prozent der Insassen haben die österreichische Staatsbürgerschaft, 20 Prozent sind EU-BürgerInnen.

Was also tun? In den letzten Monaten wurde im zuständigen Ministerium immer wieder mit Expertinnen und Experten über mögliche Maßnahmen beraten. Jetzt hat Ministerin Anna Sporrer (SPÖ) in Interviews mit mehreren Medien Einblick in die Pläne gegeben.

Wer sich bewährt hat, darf raus

Gegenüber dem Standard nannte Sporrer zwei Punkte: Zum einen kann sich die Ministerin eine „einmalige, vorzeitige, bedingte Entlassung einer Personengruppe vorstellen, die sich schon durch erfolgreiche Lockerungsmaßnahmen wie Freigänge und Ausgänge etabliert hat und wo wir davon ausgehen können, dass die Wiedereingliederung funktioniert“. Das werde noch diskutiert, erklärte die Ministerin.

Der zweite Punkt betrifft die Haft im Herkunftsland für ausländische Straftäter. Hier soll es zu Vereinfachungen kommen. Im Standard und auf Ö1 sagte Sporrer, der Haftrest werde erlassen, wenn es gleichzeitig ein Aufenthalts- und Einreiseverbot für die Person gibt. Derzeit ist das nicht möglich, wenn der Insasse dem nicht zustimmt – das will die Justizministerin ändern und darauf hat man sich in der Regierung auch schon geeinigt. Im Herbst sollen die Gesetze in Begutachtung geschickt werden.

Prekäre Lage bei psychisch Kranken

Wie viele Personen von dieser Entlassungswelle betroffen wären, konnte Sporrer nicht beziffern, man sei noch bei der statistischen Erhebung. Im Kurier wurden „mehrere Hundert Insassen“ genannt.

Erst am Donnerstag hatte ein Schwerpunktbericht der Volksanwaltschaft zur Situation von psychisch erkrankten Menschen im Strafvollzug für Aufsehen gesorgt. Demnach ist deren Versorgung zumindest in einigen Justizanstalten nur bedingt bzw. nicht ausreichend gewährleistet.

Die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) sprach von einem „Systemversagen“. Der Strafvollzug sei „multi-morbid“, meinte Reinhard Klaushofer, Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug. Er sprach von systemisch verankerten Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit Personen, die einen spezifischen Betreuungs- und Behandlungsbedarf haben.

Überprüfung von Einzelfällen

Man nehme den Bericht der Volksanwaltschaft „sehr ernst“ und werde die darin getroffenen Feststellungen sowie jeden Hinweis auf mögliche Missstände eingehend prüfen, teilte das Justizministerium mit. Als ersten Schritt veranlasste Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) noch am Donnerstag eine sofortige Überprüfung der angeführten Einzelfälle. Ein menschenrechtskonformer Umgang mit Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, müsse gewährleistet sein.