Höchstgericht prüft nun

Neues Gesetz für Todesstrafe betrifft nur Palästinenser: Heftige Kritik an Israel

Nach dem Gesetzesbeschluss kam es zu Demonstrationen vor der Knesset, dem israelischen Parlament.
© IMAGO/Mostafa Alkharouf

Die Hinrichtung des NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahr 1962 war die letzte Vollstreckung der Todesstrafe in Israel. Nun wird sie wieder eingeführt, de facto nur gegen palästinensische Terroristen. Scharfe Kritik an dem Gesetzesbeschluss gibt es auch aus Österreich.

Jerusalem – Ein international heftig kritisiertes Gesetz in Israel über die Einführung der Todesstrafe für Terroristen steht nun vor einer Prüfung durch das höchste Gericht des Landes. Das israelische Parlament hatte das Gesetz am Montag mit knapper Mehrheit gebilligt. Es sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann.

Vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten ist die Todesstrafe in solchen Fällen sogar zwingend, sie muss bei Verurteilung binnen 90 Tagen durch Erhängen durch einen Gefängniswärter vollstreckt werden. Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Der Vorstoß von der Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir wird auch vom rechtskonservativen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu unterstützt.

Ben-Gvir: „Wir haben Geschichte geschrieben“

Ben-Gvir und Gleichgesinnte feierten nach Verabschiedung des Gesetzes überschwänglich und schenkten Sekt in Plastikbechern aus. „Wir haben Geschichte geschrieben“, sagte er anschließend in einer Videobotschaft. „Ein Terrorist, der zum Töten geht, soll wissen: Er wird an den Galgen kommen“, sagte der Polizeiminister.

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Ich sage den Vertretern der Europäischen Union, die Druck ausgeübt und Israel bedroht haben: Wir haben keine Angst, wir geben nicht nach.
Polizeiministers Itamar Ben-Gvir

„Und ich sage den Vertretern der Europäischen Union, die Druck ausgeübt und Israel bedroht haben: Wir haben keine Angst, wir geben nicht nach. In unserem Land, mit unserer Souveränität, werden wir unsere Bürger schützen.“

Meinl-Reisinger: „Rückschritt für Israel“

International gab es scharfe Kritik an dem Gesetz. Auch die österreichische Bundesregierung verurteilte den Beschluss der Knesset „auf das Schärfste“, wie das Bundeskanzleramt in einer Stellungnahme gegenüber der APA betonte. „Diese Entscheidung widerspricht den grundlegenden Prinzipien des Schutzes der Menschenwürde und der Achtung der Menschenrechte, denen sich Israel als Demokratie unter allen Umständen verpflichtet sehen muss“, hieß es darin: Gemeinsam mit den Partnern in der EU „werden wir uns weiterhin entschieden für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. Sie ist eine grausame und unmenschliche Strafe und mit der Würde des Menschen unvereinbar.“

© APA/HELMUT FOHRINGER
Die Annahme des Gesetzes zur Ausweitung der Todesstrafe ist ein Rückschritt für Israel, den wir entschieden ablehnen.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS)

Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) kritisierte den Beschluss der Knesset in einer Stellungnahme gegenüber der APA scharf: „Die Annahme des Gesetzes zur Ausweitung der Todesstrafe ist ein Rückschritt für Israel, den wir entschieden ablehnen.“

Die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Petra Bayr (SPÖ), teilte mit, die Abstimmung gefährde Israels Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung der Menschenrechtsorganisation „ernsthaft“. Die Mitglieder würden voraussichtlich am 22. April bei ihrer Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe auch über das neue Gesetz sprechen, kündigte die SPÖ-Nationalratsabgeordnete an. Israel entferne sich von den Werten des Europarates, der sich entschieden gegen die Todesstrafe ausspreche.

Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien hatten bereits vor der Abstimmung „tiefe Besorgnis“ über den Gesetzentwurf geäußert und die Todesstrafe als unmenschlich, erniedrigend und wirkungslos bezeichnet. Ihre Aufforderung, die Pläne aufzugeben, blieb jedoch erfolglos.

Die israelische Polizei ging unter anderem mit Wasserwerfern gegen Demonstranten, die gegen die Todesstrafe auf die Straßen gingen, vor.
© AHMAD GHARABLI

Amnesty: Gesetz festigt „System der Apartheid“

Amnesty International forderte die sofortige Aufhebung des Gesetzes und rief die internationale Gemeinschaft zu „maximalem Druck“ auf Israel auf. Wenn sie gegen Palästinenser in den besetzten Gebieten verhängt würden, könnten Todesurteile auch Kriegsverbrechen gleichkommen, erklärte Amnesty-Regionaldirektorin Erika Guevara-Rosas. Amnesty-Österreich-Geschäftsführerin Shoura Hashemi forderte die Bundesregierung in Wien dazu auf, klar Stellung zur Einführung der Todesstrafe in Israel zu beziehen.

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft und nur in Ausnahmefällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten, beibehalten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahr 1962 war die letzte Vollstreckung.

Amnesty sprach von einer „Zurschaustellung von Grausamkeit, Diskriminierung und absoluter Missachtung der Menschenrechte“ und warf Israel vor, ein „System der Apartheid gegen Palästinenser“ zu festigen.

Experte: Höchstes Gericht könnte Gesetz kippen

Aus dem Zwang zur Verhängung der Todesstrafe ergibt sich nach Ansicht des Experten Amir Fuchs vom israelischen Demokratie-Institut ein juristisches Problem. „So etwas gibt es in keiner demokratischen Rechtsordnung: Eine Todesstrafe, die zwingend ist“, sagte Fuchs dem israelischen TV-Sender N12. „Es muss immer einen Ermessensspielraum für das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei der Strafbeantragung geben“, sagte er.

So etwas gibt es in keiner demokratischen Rechtsordnung: Eine Todesstrafe, die zwingend ist.
Amir Fuchs, israelisches Demokratie-Institut

Das neue Gesetz gehöre daher für ihn zu „den Dingen, die Gerichte in der Regel aufheben“. Selbst in demokratischen Staaten mit Todesstrafe, wie den USA, gebe es keine Todesstrafe als Zwang.

Das neue Gesetz richte sich ausschließlich gegen Terroristen, die Juden angreifen, erklärte Fuchs weiter. Seinen Worten zufolge würde diese Bestimmung einer gerichtlichen Überprüfung wegen Diskriminierung nicht standhalten. Eine Klage des israelischen Bürgerrechtsverbands liegt bereits beim höchsten Gericht.

Vertreter der Opposition hatten den Mitgliedern von Netanyahus rechtsreligiöser Regierung vorgeworfen, sie schadeten mit dem Gesetz wissentlich und ohne Not dem internationalen Ansehen Israels – obwohl es auch ihnen klar sei, dass das höchste Gericht es mit hoher Wahrscheinlichkeit kippen werde. (APA, dpa)

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