Generalstreik wegen Gesetz

Nur Palästinenser betroffen: Empörung über Israels Votum für Todesstrafe

Mit Wasserwerfern ging die Polizei gegen Demonstranten vor dem israelischen Parlament (Knesset) in Jerusalem vor.
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Palästinenser im besetzten Westjordanland reagierten empört und legten mit einem Generalstreik das öffentliche Leben lahm. Auch alle 27 EU-Staaten übten scharfe Kritik.

Ramallah – Ein Generalstreik hat am Mittwoch große Teile des öffentlichen Lebens im Westjordanland und in Ost-Jerusalem lahmgelegt. Der Protest richtet sich gegen ein neues Gesetz in Israel, mit dem die Todesstrafe für Terroristen eingeführt wird. Die Fatah-Organisation des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas rief zu dem Streik auf. Nach Angaben von Augenzeugen wurde er umfassend befolgt. Die Organisatoren riefen dazu auf, Zusammenstöße mit israelischen Soldaten an Kontrollpunkten zu vermeiden.

Kritik aller 27 EU-Länder

Das israelische Parlament hatte das Gesetz am Montag mit knapper Mehrheit gebilligt. Es sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann. Vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten ist die Todesstrafe in solchen Fällen sogar zwingend, sie muss bei Verurteilung binnen 90 Tagen durch Erhängen vollstreckt werden. Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Das Gesetz muss nun vom obersten Gericht in Israel überprüft werden.

Auch alle 27-EU-Staaten haben Israels Pläne zur Einführung des Todesstrafen-Gesetzes scharf kritisiert. Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes stelle einen schwerwiegenden Rückschritt gegenüber der bisherigen Praxis sowie gegenüber den eigenen Verpflichtungen Israels dar, teilte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas im Namen der Mitgliedstaaten mit. Man sei zutiefst besorgt über den faktisch diskriminierenden Charakter des Gesetzes.

Die EU forderte Israel auf, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie seinem Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen nachzukommen. Dies sei auch in den Bestimmungen des Assoziierungsabkommens mit der EU verankert. Die Todesstrafe stelle eine Verletzung des Rechts auf Leben dar und könne nicht vollstreckt werden, ohne zugleich gegen das absolute Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu verstoßen. (TT, dpa)