Unerlaubte Parteispenden gehen an Gewaltschutz und Forschung
Der überwiegende Teil der Spenden aus dem vergangenen Jahr kommt von den NEOS. Die Empfänger wurden per Los ermittelt, der Rechnungshof hatte um Vorschläge gebeten.
Wien – Umverteilung einmal anders: Der Rechnungshof verteilt über 22.500 Euro an unzulässigen Parteispenden an Gewaltschutzeinrichtungen sowie zwei Einrichtungen zur Erforschung von Krankheiten. Je 5633,55 Euro erhalten der Verein Feministische Alleinerzieherinnen und die Österreichische Gesellschaft für ME/CFS. Ein Cent weniger geht an das Frauenhaus Amstetten und den Verein NF Kinder, Hilfe für Neurofibromatose-PatientInnen und Angehörige, Österreich. Die Empfänger wurden per Los ermittelt.
Strenge Regeln
Das Geld stammt aus unzulässigen Parteispenden. Das Parteiengesetz sieht vor, dass diese spätestens vier Monate nach Erhalt dem Spender rückzuerstatten sind. Ist das nicht möglich, werden sie an den Rechnungshof weitergeleitet. Dieser hat unzulässige Spenden zu verwahren und im Folgejahr an Einrichtungen, die mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, weiterzuleiten. Der größte Teil der Spenden im Vorjahr – nämlich 21.440 Euro – kam von den NEOS.
500 Euro erhielt der Rechnungshof aus Tirol: Bei der Kontrolle des Rechenschaftsberichts 2023 der ÖVP stellte der Rechnungshof fest, dass der Bauernbund Tirol, Gemeinde Reith bei Seefeld, eine Spende in Höhe von 1000 Euro von einem Unternehmen erhalten hatte, dessen Gesellschafter ihren Sitz in der Schweiz hatten. Die Partei leitete den übersteigenden Betrag von 500 Euro weiter.