Kläger geht leer aus

Durch Dornen aus Nachbars Garten schwer verletzt: Keine Haftung für Stich ins Auge

Ragen Sträucher auf den Gehsteig, können Gartenbesitzer Sicherungspflichten treffen. Eine nahezu tägliche Kontrolle auf stachelige Triebe wurde im Zuge einer Klage aber als überzogen erachtet.
© iStockphoto

Nach einem tragischen Unfall, bei dem das Auge eines Schülers durch einen Dorn schwer verletzt wurde, stellte sich die Haftungsfrage. Die Justiz wollte die Sorgfaltspflichten von Gartenbesitzern aber nicht überspannen.

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Renate Perktold

Renate Perktold

+4350403 3302

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561