Kläger geht leer aus
Durch Dornen aus Nachbars Garten schwer verletzt: Keine Haftung für Stich ins Auge
Ragen Sträucher auf den Gehsteig, können Gartenbesitzer Sicherungspflichten treffen. Eine nahezu tägliche Kontrolle auf stachelige Triebe wurde im Zuge einer Klage aber als überzogen erachtet.
© iStockphoto
Nach einem tragischen Unfall, bei dem das Auge eines Schülers durch einen Dorn schwer verletzt wurde, stellte sich die Haftungsfrage. Die Justiz wollte die Sorgfaltspflichten von Gartenbesitzern aber nicht überspannen.