Keine Enthaftung

Grundrechts-Beschwerde abgewiesen: Weiterhin U-Haft für René Benko

René Benko ist mit seinem Antrag vor dem OGH abgeblitzt.
© Kerstin Joennson

Der ehemalige Investor und Unternehmer René Benko sitzt seit Jänner 2025 in U-Haft. Daran dürfte sich vorerst auch nichts ändern, ein Antrag auf Enthaftung wurde am Obersten Gerichtshof abgelehnt.

Der frühere Investor und Signa-Gründer René Benko ist Mitte Februar mit einer Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Wien abgeblitzt. Statt der erhofften Enthaftung bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) nun die U-Haft, wie die „Kronen Zeitung“ am Montag online berichtete. „René Benko wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt", teilte der OGH demnach der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit. „Die Grundrechtsbeschwerde wird abgewiesen.“

Benko befindet sich seit Jänner 2025 in U-Haft. Für Ende dieser Woche ist die nächste Haftprüfungsverhandlung angesetzt. Im Oktober 2025 wurde Benko in Innsbruck wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. In einem zweiten Verfahren im Dezember desselben Jahres fasste Benko ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft aus. Nach Einsprüchen der WKStA und der Verteidigung ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück. (APA)

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