Kläger sparte 7000 Euro
Höchstgericht pfeift Ehrwald zurück: Abgaben waren grundlos teuer
Freizeitwohnsitzabgaben in der Höhe von 7000 Euro ersparte sich ein Bürger, der gegen Vorschreibungen der Gemeinde Ehrwald vor Gericht gegangen war.
© Helmut Mittermayr
Die Gemeinde verlor einen Musterprozess bezüglich ihrer Höchstsatz-Einnahmen aus den Freizeitwohnsitzabgaben. Noch mehrere Fälle sind anhängig. Für den Bürgermeister handelt es sich hingegen nur um einen Einzelfall.