Kläger sparte 7000 Euro

Höchstgericht pfeift Ehrwald zurück: Abgaben waren grundlos teuer

Freizeitwohnsitzabgaben in der Höhe von 7000 Euro ersparte sich ein Bürger, der gegen Vorschreibungen der Gemeinde Ehrwald vor Gericht gegangen war.
© Helmut Mittermayr

Die Gemeinde verlor einen Musterprozess bezüglich ihrer Höchstsatz-Einnahmen aus den Freizeitwohnsitzabgaben. Noch mehrere Fälle sind anhängig. Für den Bürgermeister handelt es sich hingegen nur um einen Einzelfall.

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