Verlängerung der U-Haft: René Benko verzichtet dieses Mal auf Verhandlung
Benko sieht eine Vorverurteilung durch die Medien. Sein Anwalt übt Kritik an der WKStA wegen der späten Zustellung ihrer Unterlagen zur Fortsetzung der U-Haft. Die WKStA weist das zurück.
Innsbruck, Wien – Der Tiroler Unternehmer René Benko verzichtet auf die für Donnerstag angesetzte Verhandlung zur Verlängerung seiner U-Haft. Das teilte sein Anwalt Norbert Wess mit. Auslöser seien zwei Kritikpunkte: Einerseits habe die WKStA ihre Stellungnahme zur Verlängerung der U-Haft erst spät zugestellt.
Andererseits sehe sich Benko durch die jüngste Medienberichterstattung zu einem OGH-Urteil vorverurteilt. Das Gericht entscheidet nun ohne Verhandlung über die U-Haftverlängerung.
Kritik an Berichterstattung der Medien
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Anfang des Monats eine Grundrechtsbeschwerde Benkos im Zusammenhang mit seiner U-Haft zurückgewiesen. Die Verteidigung Benkos habe über die Entscheidung erst aus den Medien erfahren, kritisiert Wess. Daher habe er nicht sofort auf die – aus seiner Sicht falsche – Berichterstattung reagieren können.
Die Grundrechtsbeschwerde habe nur „zwei Aspekte“ aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes vom Februar zur Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen betroffen und nicht, wie in den Medien dargestellt, die bisherige U-Haft an sich in Frage gestellt. Die Medienberichterstattung habe „suggeriert“, dass die Haftprüfungsverhandlung aussichtslos sei, schreibt Wess in seiner Mitteilung. Dadurch seien Benko vorverurteilt und Druck auf das Gericht aufgebaut worden, Benko in Haft zu belassen.
WKStA: Keine Verpflichtung zu Stellungnahme
Außerdem kritisiert Wess, dass die schriftliche Stellungnahme der WKStA zur Verlängerung der Haftprüfung erst gestern, Mittwoch, vorgelegen sei und er damit weniger als 24 Stunden Vorbereitungszeit für den Termin gehabt habe. Die WKStA wies den Vorwurf zurück. WKStA-Sprecher Martin Ortner sagte auf APA-Anfrage: „Wir haben dem Gesetz voll entsprochen. Es gibt im Gesetz keine Verpflichtung zur Abgabe einer solchen Stellungnahme“.
Rechtlich kann die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Haftverlängerung auch erst im Rahmen der Haftprüfungsverhandlung einbringen. Diese Prüfung ist von Amts wegen spätestens nach zwei Monaten fällig. Daher wird das Gericht auch die U-Haft für René Benko am Donnerstag von Amts wegen prüfen und über eine Verlängerung entscheiden. Benko sitzt seit Jänner 2025 in U-Haft – zuerst in Wien-Josefstadt, nun in der Justizanstalt Innsbruck. (APA, TT.com)
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