Verbotene Online-Glücksspiele: EuGH ebnet Weg für Rückzahlungen
Illegalen Online-Wettanbietern ohne Lizenz geht es zunehmend an den Kragen. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steigen die Chancen für Spieler, ihre Verluste zurückzufordern.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Erstattung von verlorenen Einsätzen bei unerlaubten Glücksspielen im Netz den Weg geebnet. EU-Recht stehe weder nationalen Glücksspiel-Verboten noch Rückerstattungsklagen von Verbrauchern entgegen, entschieden die Richter in Luxemburg.
Anlass war ein Fall aus Deutschland: Ein Spieler hatte zwischen 2019 und 2021 bei zwei maltesischen Online-Glücksspielanbietern mehrere Einsätze bei virtuellen Automatenspielen und Wetten auf Lotterieziehungen verloren. Damals waren Glücksspiele im Netz in Deutschland generell verboten. Der Mann forderte die Verluste deswegen zurück. Er trat seine Rechte an eine Gesellschaft ab, die die Unternehmen vor einem maltesischen Gericht klagte.
Glücksspielanbieter blitzten ab
Die Glücksspielanbieter wandten ein, dass die deutsche Verbotsregelung gegen die Dienstleistungsfreiheit im EU-Recht verstoße und eine Lizenz aus Malta auch in Deutschland anzuerkennen sei. Außerdem hätten Spieler wissentlich Anbieter mit maltesischer Lizenz genutzt.
Das maltesische Gericht wandte sich an den EuGH, der die Glücksspielanbieter abblitzen ließ. Zum Schutz von Verbrauchern sowie zur Bekämpfung von Schwarzmärkten dürften Mitgliedsstaaten die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit beschränken.
Auch dass das generelle Verbot in Deutschland 2021 ersetzt wurde und Online-Glücksspiele seitdem mit behördlicher Genehmigung erlaubt seien, ändere nichts daran. Eine Entscheidung im konkreten Fall sind die EuGH-Vorgaben nicht. Das maltesische Gericht muss sie nun berücksichtigen.
Zweiter Fall binnen kurzer Zeit
Vor einem Monat hatte bereits ein EuGH-Gutachter in einem anderen Fall die Sachlage ähnlich beurteilt. Demnach können Sportwetten-Anbieter ohne Lizenz grundsätzlich zur Rückerstattung von verlorenen Wetteinsätzen verpflichtet werden. Hintergrund war die Klage eines Spielers gegen den Wettanbieter Tipico, zu dem in Österreich Admiral gehört. Der Anbieter mit Sitz in Malta war jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis in anderen Ländern aktiv. (TT, APA)