„Kein sicherer Ort“
Warum die Volksanwaltschaft mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unzufrieden ist
Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Familien wohnen können, bedürfen besonderen Schutzes, stellt die Volksanwaltschaft klar.
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Der Prüfbericht der Volksanwaltschaft über die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe hat es in sich: Nur jede zweite besuchte Einrichtung erfüllte die vorgegebenen Kriterien.